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BRV will abmahnen

E
eskimo
Jan 2018 bearbeitet

9 Köpfiges Gremium geteilt und zerstritten 3 gegen 6 . mit einem nach Autorität lechzendem BRV. Sachverhalt: Die 3 lehnen ein Pharagraph in der geänderten Geschäftsordnung ab, in dem verlangt wird ,das Jedes BRM beim BRV für jede Art der Betriebsarbeit abzumelden hat. Sonst droht er mit Abmahnung. Nach meinem Wissensstand werden solche Differnzen per Beschlussvervaren von Arb.Gericht erledigt. Den § 37 kennen wir auch. Frage: können wir mit solchen Drohungen was anfangen, um dieses (ansonsten unfähiges )Gremium aufzulösen?

1.82009

Community-Antworten (9)

N
Nubbel

28.04.2013 um 12:58 Uhr

könnt ihr getrost unterschreiben. denn:

  1. eure geschäftsordnung kann das betrvg nicht aushebeln und da ist die abmeldung genau geregelt
  2. der betriebsratsvorsitzende ist nicht euer vorgesetzter
  3. selbst wenn er eine abmahnung schreibt würde ich ihn auslachen

alle antworten vorausgesetzt, dass du die geschäftsordnung des betriebsrates meinst

E
eskimo

28.04.2013 um 13:26 Uhr

Alles richtig. Dank Nubbel!

K
Kölner

28.04.2013 um 13:46 Uhr

...da ist jemand von allmachtsphantasien geleitet.

H
Hoppel

28.04.2013 um 14:15 Uhr

@ eskimo

Mir ist nicht klar, ob diese GO bereits mit absoluter Mehrheit verabschiedet wurde oder nicht.

Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob eine GO des BR überhaupt regeln darf, dass sich BRM beim BRV für erforderliche BR-Arbeit abzumelden haben. Der § 36 BetrVG gibt vor, dass per GO sonstige Bestimmungen bzgl. der Geschäftsführung des BR zu regeln sind. Die An- und Abmeldepflichten eines BRM berühren die Geschäftsführung eines BR aber überhaupt nicht!

Trotzdem sind An- und Abmeldepflichten eines BRM an keiner einzigen Stelle des BetrVG genau geregelt, sondern beruhen auf existenter höchstrichterlicher Rechtsprechung!

Da bereits aus dem Gesetzestext hervor geht, dass jedes BRM sein Amt eigenverantwortlich ausübt, ist die Zulässigkeit eines solchen Passus "Abmeldung beim BRV für jegliche Art der BR-Tätigkeit" zu verneinen.

Ein BRV ist aber mit Sicherheit nicht mit dem Recht einer "Abmahnbefugnis in betriebsverfassungsrechtlichem Angelegenheiten" ausgestattet, zumal er überhaupt keine Möglichkeit hat, rechtliche Konsequenzen eigenständig durchsetzen zu könen. Ist also eine reine Luft- und Lachnummer!

Streitigkeiten müssten aber letztendlich tatsächlich durch ein Arbeitsgericht entschieden werden!

" Frage: können wir mit solchen Drohungen was anfangen, um dieses (ansonsten unfähiges )Gremium aufzulösen? "

Nein! Eine Mehrheit für die Abwahl dieses BRV werdet ihr wohl kaum bekommen und ein grober Pflichtenverstoß i.S.d. § 23 BetrVG ist hier auch nicht anzunehmen.

N
Nubbel

28.04.2013 um 14:37 Uhr

ist das geltungssucht?

W
Watschenbaum

28.04.2013 um 14:57 Uhr

ich würde das doch etwas differenzierter sehen

Bei wem sich ein BR-Mitglied abzumelden hat, ist gesetzlich geregelt

ob nun ein BR-Gremium zusätzlich per Geschäftsordnung regeln kann, wer noch zu informieren wäre ( in dem Fall der BRV) würde ich nicht verneinen wollen

käme darauf an, wie man es begründet mit Genehmigung oder Verbot oder Kontrolle darf es jedenfalls nichts zu tun haben

sollte so eine Regelung möglich sein, sind wir beim zweiten Punkt : Abmahnung was hätte ein Verstoß gegen eine Geschäftsordnung für das betroffene BR-Mitglied für Folgen ?

arbeitsrechtlich bestimmt keine, also fallen arbeitsrechtliche Abmahnungen flach

betriebsverfassungsrechtlich blieben nur die groben Pflichtverletzungen, die irgendwann Folgen auslösen könnten. Und dabei ginge es um Verletzung gesetzlicher Pflichten Das Gremium hat die Geschäftsordnung beschlossen, der BRV ist "Sprachrohr" des Gremiums, also wäre auch eine Abmahnung, die das Gremium beschließen müsste, nicht der BRV kraft seines Amtes, durch den BRV zu übermitteln

aber selbst wenn Verstöße gegen diese Geschäftsordnung abgemahnt würden, was würde man als Konsequenz androhen wollen bei weiteren Verstößen ?

im Höchstfall die Einleitung eines Verfahrens nach § 23 BetrVG

ab welcher Häufigkeit würde ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung als hinreichend grobe Pflichtverletzung im Sinne der Verletzung gesetzlicher Pflichten betrachtet, die letztendlich das Amt kosten könnte ?

im Ergebniss schließe ich mich den Vorschreibern an : viel heiße Luft

G
Guenerb

28.04.2013 um 15:01 Uhr

Da schein wohl Euer BRV der verlängerte Arm des Chefs zu sein. Sofern Du als BRM es für erforderlich hälts Für BR ARBEIT tätig zu sein muss Du Dich bei Deinem Vorgesetzten abmelden ohne Angabe von weiteren Gründen. Unter Umständen mal bei der Gewerkschaft nachfragen, ob der BRV eine grobe Pflichtverletzung begeht

G
gironimo

28.04.2013 um 16:51 Uhr

können wir mit solchen Drohungen was anfangen, um dieses (ansonsten unfähiges )Gremium aufzulösen? <

Die nächste Wahl abwarten ist effektiver.

E
eskimo

28.04.2013 um 19:50 Uhr

Danke Mitstreiter!

gironimo, wir sind über 60 und überlegen ersthaft, uns überhaupt noch aufzustellen. Guenerb, richtig kalkuliert.

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