Erstellt am 28.04.2013 um 10:58 Uhr von Nubbel
könnt ihr getrost unterschreiben. denn:
1. eure geschäftsordnung kann das betrvg nicht aushebeln und da ist die abmeldung genau geregelt
2. der betriebsratsvorsitzende ist nicht euer vorgesetzter
3. selbst wenn er eine abmahnung schreibt würde ich ihn auslachen
alle antworten vorausgesetzt, dass du die geschäftsordnung des betriebsrates meinst
Erstellt am 28.04.2013 um 11:26 Uhr von eskimo
Alles richtig.
Dank Nubbel!
Erstellt am 28.04.2013 um 11:46 Uhr von Kölner
...da ist jemand von allmachtsphantasien geleitet.
Erstellt am 28.04.2013 um 12:15 Uhr von Hoppel
@ eskimo
Mir ist nicht klar, ob diese GO bereits mit absoluter Mehrheit verabschiedet wurde oder nicht.
Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob eine GO des BR überhaupt regeln darf, dass sich BRM beim BRV für erforderliche BR-Arbeit abzumelden haben.
Der § 36 BetrVG gibt vor, dass per GO sonstige Bestimmungen bzgl. der Geschäftsführung des BR zu regeln sind.
Die An- und Abmeldepflichten eines BRM berühren die Geschäftsführung eines BR aber überhaupt nicht!
Trotzdem sind An- und Abmeldepflichten eines BRM an keiner einzigen Stelle des BetrVG genau geregelt, sondern beruhen auf existenter höchstrichterlicher Rechtsprechung!
Da bereits aus dem Gesetzestext hervor geht, dass jedes BRM sein Amt eigenverantwortlich ausübt, ist die Zulässigkeit eines solchen Passus "Abmeldung beim BRV für jegliche Art der BR-Tätigkeit" zu verneinen.
Ein BRV ist aber mit Sicherheit nicht mit dem Recht einer "Abmahnbefugnis in betriebsverfassungsrechtlichem Angelegenheiten" ausgestattet, zumal er überhaupt keine Möglichkeit hat, rechtliche Konsequenzen eigenständig durchsetzen zu könen. Ist also eine reine Luft- und Lachnummer!
Streitigkeiten müssten aber letztendlich tatsächlich durch ein Arbeitsgericht entschieden werden!
" Frage: können wir mit solchen Drohungen was anfangen, um dieses (ansonsten unfähiges )Gremium aufzulösen? "
Nein! Eine Mehrheit für die Abwahl dieses BRV werdet ihr wohl kaum bekommen und ein grober Pflichtenverstoß i.S.d. § 23 BetrVG ist hier auch nicht anzunehmen.
Erstellt am 28.04.2013 um 12:37 Uhr von Nubbel
Erstellt am 28.04.2013 um 12:57 Uhr von Watschenbaum
ich würde das doch etwas differenzierter sehen
Bei wem sich ein BR-Mitglied abzumelden hat, ist gesetzlich geregelt
ob nun ein BR-Gremium zusätzlich per Geschäftsordnung regeln kann, wer noch zu informieren wäre ( in dem Fall der BRV) würde ich nicht verneinen wollen
käme darauf an, wie man es begründet
mit Genehmigung oder Verbot oder Kontrolle darf es jedenfalls nichts zu tun haben
sollte so eine Regelung möglich sein, sind wir beim zweiten Punkt : Abmahnung
was hätte ein Verstoß gegen eine Geschäftsordnung für das betroffene BR-Mitglied für Folgen ?
arbeitsrechtlich bestimmt keine, also fallen arbeitsrechtliche Abmahnungen flach
betriebsverfassungsrechtlich blieben nur die groben Pflichtverletzungen, die irgendwann Folgen auslösen könnten.
Und dabei ginge es um Verletzung gesetzlicher Pflichten
Das Gremium hat die Geschäftsordnung beschlossen, der BRV ist "Sprachrohr" des Gremiums, also wäre auch eine Abmahnung, die das Gremium beschließen müsste, nicht der BRV kraft seines Amtes, durch den BRV zu übermitteln
aber selbst wenn Verstöße gegen diese Geschäftsordnung abgemahnt würden, was würde man als Konsequenz androhen wollen bei weiteren Verstößen ?
im Höchstfall die Einleitung eines Verfahrens nach § 23 BetrVG
ab welcher Häufigkeit würde ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung als hinreichend grobe Pflichtverletzung im Sinne der Verletzung gesetzlicher Pflichten betrachtet, die letztendlich das Amt kosten könnte ?
im Ergebniss schließe ich mich den Vorschreibern an : viel heiße Luft
Erstellt am 28.04.2013 um 13:01 Uhr von Guenerb
Da schein wohl Euer BRV der verlängerte Arm des Chefs zu sein. Sofern Du als BRM es für erforderlich hälts Für BR ARBEIT tätig zu sein muss Du Dich bei Deinem Vorgesetzten abmelden ohne Angabe von weiteren Gründen. Unter Umständen mal bei der Gewerkschaft nachfragen, ob der BRV eine grobe Pflichtverletzung begeht
Erstellt am 28.04.2013 um 14:51 Uhr von gironimo
>können wir mit solchen Drohungen was anfangen, um dieses (ansonsten unfähiges )Gremium aufzulösen? <
Die nächste Wahl abwarten ist effektiver.
Erstellt am 28.04.2013 um 17:50 Uhr von eskimo
Danke Mitstreiter!
> gironimo, wir sind über 60 und überlegen ersthaft, uns überhaupt noch aufzustellen.
> Guenerb, richtig kalkuliert.