Betriebsrat Bestechung
Hi, Habe heute per Zufall ein schreiben entdeckt wo der Chef einem br Mitglied recht viel Geld anbietet und er es wohl auch nehmen wird. Der br ist somit Geschichte da es keine Nachrücker mehr gibt.
Was mach ich nun...Staatsanwaltschaft?
Community-Antworten (7)
28.04.2013 um 11:42 Uhr
was heißt "per Zufall entdeckt " ? vielleicht hast du dich dadurch selbst strafbar gemacht? wofür bietet der Chef Geld an ? warum ist der BR "Geschichte" ? soll das BR-Mitglied gegen Geld zurücktreten ?
28.04.2013 um 11:55 Uhr
Ausgedrückte Mail lag auf dem Tisch....
Wofür ist nicht ersichtlich aber wenn er kommende Woche zurücktritt dann ist es ja offensichtlich......
Der br hätte dann nur noch 4 Mitglieder und es gibt keine Nachrücker mehr.....
28.04.2013 um 11:57 Uhr
Auch BRM dürfen gegen Abfindung ausscheiden. Manchem AG ist es auch Recht wenn BRM ausscheiden. Das ist dann weit weg von Besteschung.
Weiter auch durch Ausscheiden eines BRM oder mehre ist der Betrieb nicht zwingend BR los. Denn es gibt Nachrücker, oder/und die verbleibenden ggf auch nur einer macht dann das Geschäft als BR weiter bis ein neuer gewählt ist. Es muss also ggf nur sofort eine Neuwahl erfolgen.
Bastinan, bist Du BRM? Wenn nein kannst Du jetzt ja ggf einer werden. Wenn ja, sollte Dir § 13 bekannt sein.
28.04.2013 um 12:16 Uhr
Wenn die Mail offen uf dem Tisch lag sollte ja wohl auch ersichtlich sein aus welchem Grund das BRM die Gelder erhalten sollte. Oder aber kann es auch sein das hier was fingiert wird damit es ebend keinen BR mehr geben soll in Zukunft.
28.04.2013 um 12:18 Uhr
@ Bastian
Du machst hier´ne Riesenwelle ohne Dich überhaupt einmal mit dem § 13 Abs.2 Nr.2 BetrVG auseinandergesetzt zu haben!
Solltest Du kein BRM sein, könnte man dieses Nichtwissen entschuldigen, sonst nicht!
Selbst wenn dieses BRM seinen Rücktritt erklären würde, resultiert daraus nur, dass die restlichen 4 BRM Neuwahlen einleiten müssen. Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses sind diese 4 BRM mit sämtlichen Rechten und Pflichten des BetrVG ausgestattet > § 22 BetrVG!!!
" Wofür ist nicht ersichtlich aber wenn er kommende Woche zurücktritt dann ist es ja offensichtlich......"
Du willst diesem BRM also Bestechlichkeit und dem AG Bestechung unterstellen?! Schön vorsichtig sein ... so ein Schuss kann ganz gewaltig nach hinten losgehen.
28.04.2013 um 12:20 Uhr
Sorry, aber ist es nicht äußerst merkwürdig, eine Mail, die ja normalerweise im PC lesbar ist, auszudrucken und offen auf den Tisch zu legen, wenn man bestochen werden soll? LG Lotte
28.04.2013 um 12:26 Uhr
hoppel, darum geht es in der frage, vorrangig, nicht. hier ist jemand, der andere meinungen sucht. hör auf diese fragesteller anzumachen!
bastian, warte doch erst mal ab, ob ein rücktritt, oder eine eigenkündigung folgt. dann kannst du weitersehen.
und nimm doch die 7er begrenzung wieder raus.
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