Indiskretion eines Betriebsratsmitglieds - Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um dieses Mitglied abzuwählen?
Wir haben heraus gefunden, dass ein Betriebsratsmitglied, alles was wir in unseren Sitzungen bereden, sofort der Betriebsleitung weiter erzählt. Des weiteren wurden die zwei schon des öffteren beim Bier trinken gesehen. Wir versuchen gerade noch heraus zu finden, ob der Betriebsleiter diese Rechnungen übernimmt, um Informationen von Ihm zu bekommen. Welche rechtlichen möglichkeiten bestehen, um dieses Mitglied abzuwählen, ggf. rechtliche Schritte einzuleiten, falls es wirklich zu einer "Bestechung" gekommen sein sollte.
Community-Antworten (5)
24.10.2007 um 16:19 Uhr
Oh, Oh..... direkt ansprechen, Fragen - wo steht ihr - wessen Interessen vertretet ihr....
Gruß Leo20
26.10.2007 um 03:07 Uhr
Dass die Inhalte einer BR-Sitzung ausgeplaudert werden, ist nicht schön. Ihr solltet eine gemeinsame Regelung finde, wie man damit umgeht.
Dass ein BR mit einer Führungskraft ein Bier trinkt, wird man aber schwer verbieten können. Ebenso, dass einer dem Anderen ein Bierchen bezahlt. Darin eine Bestechlichkeit zu beweisen, dürfte schwierig sein. Ihr solltet wachsam sein, aber nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.
26.10.2007 um 08:47 Uhr
@peters, hmmm......... Inhalt einer BR-Sitzung ausplaudern........ Betriebsrat - gleich Geheimrat?
Sicher gibt es Themen, die man der Betriebsleitung nicht unbedingt unter die Nase binden sollte, aber seid ihr sicher, dass solche Dinge zur Sprache kamen? Wurde ausdrücklich gesagt, dass das eben angesprochene (BR-Sitzung) im Raum bleiben muss? Und gleich von Bestechung zu reden, find ich etwas übertrieben.
Redet in der nächsten BR-Sitzung mit dem "Deliquenten", denn ihn "loszuwerden" ist fast aussichtslos.
26.10.2007 um 13:02 Uhr
@Mona-Lisa,
ja, du hast Recht; es ist nicht grundsätzlich verboten, Sachverhalte aus dem BR einem Dritten zu schildern. Christiank hatte in seiner Frage erwähnt: "ALLES, was wir in unseren Sitzungen bereden..."
Man sollte, mit dem was man "nach draußen" berichtet, weder dem BR insgesamt noch einzelnen BRM schaden. Aber da gleich von Bestechung zu reden, ist weit hergeholt.
05.11.2007 um 17:52 Uhr
Also Auslegen wie man will ist sicher nicht die richtige Herangehensweise!
Aber wenn man "ihm" nachweisen kann, dass er sich so falsch verhält, könnte ich mir vorstellen, dass man sich den §en 23 BetrVG mal etwas genauer ansieht. Möglicherweise auch die RNen dazu?!
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