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Betriebsratswahl

F
frostirot
Nov 2016 bearbeitet

Am kommenden Freitag ist letzter Tag der BR-Wahl. Wann muß konstituierte Sitzung stattfinden ? Wir müssen ein 9er BR sein. 10 Kollegen haben sich aber nur aufstellen lassen. Davon ist einer Krank und ein anderer im Urlaub. Können die restlich verbliebenen über die Köpfe der nicht anwesenden Kollegen entscheiden ? Oder kann konstituierte Sitzung nach dem Urlaub erfolgen ?

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Community-Antworten (10)

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mitleserinnenn

23.04.2013 um 20:24 Uhr

Ein Blick ins BetrVG schafftvauch hier Klarheit, ..... Sofer gewählte BRM verhindert sind muss der WV hier das , die zuständigen EBRM einladen.

M
mitleserinnenn

23.04.2013 um 20:26 Uhr

Also weder über die Köpfe der anderen noch später!!!! ......... Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die konstituierende Sitzung des neu gewählten Betriebsrats einzuberufen und die Mitglieder des Betriebsrats unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Kommt der Wahlvorstand seiner Verpflichtung nicht nach, so müssen die gewählten Mitglieder selbst die Initiative ergreifen und zur konstituierenden Sitzung einladen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die konstituierende Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat (§ 29 Abs. 1 BetrVG). Die anderen Mitglieder des Wahlvorstands sind nicht teilnahmeberechtigt. Nach Bestellung des Wahlleiters enden das Teilnahmerecht des Vorsitzenden des Wahlvorstands und die Tätigkeit des gesamten Wahlvorstands. Ist der Betriebsratsvorsitzendegewählt, übernimmt dieser die weitere Leitung der Sitzung. Teilnahmeberechtigt sind nur die Betriebsratsmitglieder und im Fall von Verhinderungen die Ersatzmitglieder.

T
Tanzbär

24.04.2013 um 09:04 Uhr

Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die konstituierende Sitzung des neu gewählten Betriebsrats einzuberufen Richtig! Da steht aber nichts über einen Termin der Sitzung. Und Urlaub ist schließlich ein überschaubarer Zeitraum. So steht sicher nichts dagegen, wenn der erste Arbeitstag dann auch die konstituierende Sitzung ist.

N
Nubbel

24.04.2013 um 09:25 Uhr

urlaub und krank...... aber die wahl haben sie angenommen?

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zdophers

24.04.2013 um 18:36 Uhr

@nubbel Dürften sie nicht?

N
Nubbel

24.04.2013 um 20:13 Uhr

die frage ist ob sie haben. wer hat von nicht dürfen gesprochen?

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Pjöng

25.04.2013 um 11:42 Uhr

Zitat Nubbel: "urlaub und krank...... aber die wahl haben sie angenommen?"

Zitat frostirot "Am KOMMENDEN Freitag ist letzter Tag der BR-Wahl."

Es gibt Fragen die kann man sich selbst beantworten ...

N
Nubbel

25.04.2013 um 13:26 Uhr

spitz pass auf......... da hast du recht! wenn jetzt schon die frage kommt wegen urlaub und krank, wollen wir hoffen, dass die beiden vor urlaub und krank die wahl annehmen, denn sonst braucht man über die konstituierende sitzung nicht nachdenken.

P
Pjöng

25.04.2013 um 15:56 Uhr

Zitat Nubbel: "wollen wir hoffen, dass die beiden vor urlaub und krank die wahl annehmen, denn sonst braucht man über die konstituierende sitzung nicht nachdenken."

§ 17 (1) Satz 2 der WO?

N
Nubbel

25.04.2013 um 15:59 Uhr

da haben alle unsere wahlvorstände, nebst refernt gepennt.

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