Erstellt am 23.04.2013 um 18:24 Uhr von mitleserinnenn
Ein Blick ins BetrVG schafftvauch hier Klarheit, .....
Sofer gewählte BRM verhindert sind muss der WV hier das , die zuständigen EBRM einladen.
Erstellt am 23.04.2013 um 18:26 Uhr von mitleserinnenn
Also weder über die Köpfe der anderen noch später!!!! ......... Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die konstituierende Sitzung des neu gewählten Betriebsrats einzuberufen und die Mitglieder des Betriebsrats unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Kommt der Wahlvorstand seiner Verpflichtung nicht nach, so müssen die gewählten Mitglieder selbst die Initiative ergreifen und zur konstituierenden Sitzung einladen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die konstituierende Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat (§ 29 Abs. 1 BetrVG). Die anderen Mitglieder des Wahlvorstands sind nicht teilnahmeberechtigt. Nach Bestellung des Wahlleiters enden das Teilnahmerecht des Vorsitzenden des Wahlvorstands und die Tätigkeit des gesamten Wahlvorstands. Ist der Betriebsratsvorsitzendegewählt, übernimmt dieser die weitere Leitung der Sitzung. Teilnahmeberechtigt sind nur die Betriebsratsmitglieder und im Fall von Verhinderungen die Ersatzmitglieder.
Erstellt am 24.04.2013 um 07:04 Uhr von Tanzbär
> Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand
> die konstituierende Sitzung des neu gewählten Betriebsrats einzuberufen
Richtig!
Da steht aber nichts über einen Termin der Sitzung. Und Urlaub ist schließlich ein überschaubarer Zeitraum. So steht sicher nichts dagegen, wenn der erste Arbeitstag dann auch die konstituierende Sitzung ist.
Erstellt am 24.04.2013 um 07:25 Uhr von Nubbel
urlaub und krank...... aber die wahl haben sie angenommen?
Erstellt am 24.04.2013 um 16:36 Uhr von zdophers
@nubbel
Dürften sie nicht?
Erstellt am 24.04.2013 um 18:13 Uhr von Nubbel
die frage ist ob sie haben. wer hat von nicht dürfen gesprochen?
Erstellt am 25.04.2013 um 09:42 Uhr von Pjöng
Zitat Nubbel: "urlaub und krank...... aber die wahl haben sie angenommen?"
Zitat frostirot "Am KOMMENDEN Freitag ist letzter Tag der BR-Wahl."
Es gibt Fragen die kann man sich selbst beantworten ...
Erstellt am 25.04.2013 um 11:26 Uhr von Nubbel
spitz pass auf......... da hast du recht! wenn jetzt schon die frage kommt wegen urlaub und krank, wollen wir hoffen, dass die beiden vor urlaub und krank die wahl annehmen, denn sonst braucht man über die konstituierende sitzung nicht nachdenken.
Erstellt am 25.04.2013 um 13:56 Uhr von Pjöng
Zitat Nubbel: "wollen wir hoffen, dass die beiden vor urlaub und krank die wahl annehmen, denn sonst braucht man über die konstituierende sitzung nicht nachdenken."
§ 17 (1) Satz 2 der WO?
Erstellt am 25.04.2013 um 13:59 Uhr von Nubbel
da haben alle unsere wahlvorstände, nebst refernt gepennt.