Erstellt am 23.04.2013 um 02:25 Uhr von metallica
Es besteht m.E.n. kein erzwingbarer Anspruch seitens des BR bei diesem Gespräch dabei zu sein, wenn alle direkt betroffenen Parteien dies ablehenen. Ich würde nochmals das Gespräch mit dem AN suchen und ihm die Vorteile darlegen. Lehnt er weiterhin ab, muss er wohl erstmal allein durch.
Erstellt am 23.04.2013 um 06:48 Uhr von Hoppel
@ tiggerbb
Wenn die Fehlzeitenquote steigt, würde ich ja als ASA schwer aktiv!!!
Warum macht man dem AG nicht den Vorschlag, er möge sich durch die im Betrieb hauptsächlich vertretene KK einen "Betrieblichen Gesundheitsbericht" zukommen lassen. Setzt aber eine bestimmte AN-Anzahl voraus, um die Anonymität der Daten gewährleisten zu können.
Eure Gesprächsteilnahme könnt Ihr NICHT erzwingen, wenn nicht vom AN gewünscht. Aber wenn es schon ein BEM-Team gibt, wird es doch wohl auch eine BV geben, in welcher die Beteiligung des BR/des BEM Teams geregelt ist.
Erhält der BR z.B. unaufgefordert die Namen der KollegInnen, die im 12-Monatszeitraum über 6 Wochen hinaus erkrankt sind?
Erstellt am 23.04.2013 um 08:37 Uhr von gironimo
Krankenrückkehrgespräche: siehe hier:
http://www.dgbrechtsschutz.de/spezial/datenschutz-bei-krankenrueckkehr.html
oder
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/krankenrueckkehrgespraeche/