Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem bei uns im Haus:

Wir haben seit Jahren einen Cola-Automaten im Haus, der immer von einem Lagermitarbeiter aufgefüllt wurde. Dies wurde aber nicht von der Geschäftsführung deligiert, sondern lief eher auf freiwilliger Basis. Nun hat der Kollegen keine Lust mehr dies zu tun. Gründe hierfür sind zum Beispiel, dass

- der Lagermitarbeiter immer die Flaschen der Kollegen in den Kasten stecken konnte (weil die scheinbar keine Lust dazu hatten) bzw.

- er einfach auch zeitlich (aufgrund der positiven Konjunktur) nicht mehr zurecht kommt.

Nun sagt die Geschäftsführung, dass der Automat wegkommt, sofern sich keiner findet der dieses "Amt" übernehmen würde. Hier schlagen jetzt die Kollegen, die eher den feinen Zwirn im Hause tragen, Alarm. Sie sind die jenigen, die den größten Anteil am Getränkekonsum tragen.

Diese Kollegen haben nun den Betriebsrat eingeschaltet, mit der Bitte sich gegen die Abschaffung zu wehren und gegenüber der Geschäftsleitung darauf zu pochen, dass der Kollege aus dem Lager weiterhin den Automaten befüllt.

Was sagt Ihr dazu?

Einerseits kann ich den Kollegen verstehen, der einfach keine Zeit mehr dazu hat und, auf gut Deutsch, die Schnauze voll hat den Dreck der anderen wegzuräumen. Andererseits verstehe ich auch die Kollegen, die gerne weiterhin günstig an Getränke kommen wollen.

Kann hier das Direktionsrecht der Geschäftsführung greifen? Gehört der Automat schon zur "betrieblichen Übung"?

Vielen Dank für jede Antwort!

MFG
Der Vampir