Getränke-Automat soll weg !!! - Was nun?
Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem bei uns im Haus:
Wir haben seit Jahren einen Cola-Automaten im Haus, der immer von einem Lagermitarbeiter aufgefüllt wurde. Dies wurde aber nicht von der Geschäftsführung deligiert, sondern lief eher auf freiwilliger Basis. Nun hat der Kollegen keine Lust mehr dies zu tun. Gründe hierfür sind zum Beispiel, dass
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der Lagermitarbeiter immer die Flaschen der Kollegen in den Kasten stecken konnte (weil die scheinbar keine Lust dazu hatten) bzw.
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er einfach auch zeitlich (aufgrund der positiven Konjunktur) nicht mehr zurecht kommt.
Nun sagt die Geschäftsführung, dass der Automat wegkommt, sofern sich keiner findet der dieses "Amt" übernehmen würde. Hier schlagen jetzt die Kollegen, die eher den feinen Zwirn im Hause tragen, Alarm. Sie sind die jenigen, die den größten Anteil am Getränkekonsum tragen.
Diese Kollegen haben nun den Betriebsrat eingeschaltet, mit der Bitte sich gegen die Abschaffung zu wehren und gegenüber der Geschäftsleitung darauf zu pochen, dass der Kollege aus dem Lager weiterhin den Automaten befüllt.
Was sagt Ihr dazu?
Einerseits kann ich den Kollegen verstehen, der einfach keine Zeit mehr dazu hat und, auf gut Deutsch, die Schnauze voll hat den Dreck der anderen wegzuräumen. Andererseits verstehe ich auch die Kollegen, die gerne weiterhin günstig an Getränke kommen wollen.
Kann hier das Direktionsrecht der Geschäftsführung greifen? Gehört der Automat schon zur "betrieblichen Übung"?
Vielen Dank für jede Antwort!
MFG Der Vampir
Community-Antworten (10)
07.02.2007 um 17:54 Uhr
Der Getränkeautomat - Deine Sozialeinrichtung im Sinne des § 87 BetrVG. Abschaffen kann der AG alleine...
08.02.2007 um 03:55 Uhr
Vampire2707, vergesse die Betrieblich Übung in diesen fall.......
08.02.2007 um 10:24 Uhr
Guten Morgen zusammen,
danke erstmal für die beiden Antworten, die mir hoffentlich weiterhelfen!
Ich habe eine zusätzliche Frage! Muss der Arbeitgeber nicht dafür Sorgen, zum Beispiel im Sommer, dass Getränke vorrätig sind? Stichwort: Fürsorgepflicht !?!
Danke für eine Info! Grüße Der Vampir
08.02.2007 um 10:40 Uhr
Was ist denn bitte Krahnenheimer?
08.02.2007 um 10:57 Uhr
Hallo Vampire,
es gibt doch Automatenaufsteller. Ausser Strom kostet das Eurer Firma nichts. Und der Automatenaufsteller sorgt für Nachschub, entsorgt auch wieder das Leergut, so dass sich kein Mitarbeiter darum kümmern muss.
Gruss Ulli
08.02.2007 um 11:23 Uhr
@ Ramses II: Ah ok, Ja dann haben wir das edle Getränk auch aber zählt das als "Erfrischung" im eigentlichen Sinne?
@ Ulli: Laut unserer Geschäftsführung würde der Getränkeaufsteller es nicht entgeltfrei machen!
08.02.2007 um 11:54 Uhr
@ Vampir2707 ,
"Laut unserer Geschäftsführung würde der Getränkeaufsteller es nicht entgeltfrei machen!"
Wer arbeitet denn schon umsonst ????? Setzt euch mit Automatenaufsteller in Verbindung , die holen ihre Kosten über den Preis wieder rein !!!!!
Oder war´s bis jetzt kostenlos ???
08.02.2007 um 12:03 Uhr
@ Bergmann: Bisher haben wir nur den EKP bezahlt, den das Unternehmen an den Getränkelieferanten abgibt.
@ Ramses II: Demnach habe ich die Arbeitsstättenverordnung bzw. die Fürsorgepflicht mißinterpretiert ... mhm ...
Danke für die Info!
Also ist das Resumee: Der AG kann den Automaten entfernen lassen, wenn sich keiner findet der ihn "pflegen" will ...
Jetzt kommt der Colombo in mir hoch! Eine Frage hab ich noch bzw. sie wurde denke ich nicht beantwortet. Kann der AG einen AB per Direktionsrecht dazu verpflichten den Automaten zu pflegen?
08.02.2007 um 12:21 Uhr
@ Vampir 2707 ,
klar kann der AG den AN (ich denk einfach mal du hast ihn mit AB gemeint ) anweisen , den Getränkeautomaten zu pflegen !!!Sowie einer ja auch den Bürgersteig kehrt !!! ;-))
09.02.2007 um 03:13 Uhr
Krahnenheimer = Wasser ???? Toll entlich habe ich auch mal was dazu gelernt, bei uns heisst das hier Gänsewein ... sollte sich mal einer in den Norden verlauffen nicht das ihr noch vor Durst umkommt
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