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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schweigepflicht - Verschwiegenheit wie weit geht die?

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derkleinemuck
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Wissende,

ich bin kürzlich zum ersten Mal in unseren BR gewählt worden und habe eine sehr grundsätzliche Frage: Wie der Titel schon vermuten läßt geht es um die Frage wer darf wann wie was sagen. Mir ist bewußt, dass vertrauliche und schützenswerte Information die mir während der Sitzung des BR bekannt wurden nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Was aber ist mit anderen Informationen? Ein Beispiel: Der BR unterhält sich darüber welche Getränke es auf dem Sommerfest geben soll... Darf ich später einem Kollegen gegenüber (ohne das es eine Information des BR hierzu gab) die Information, dass es keine Cola geben wird preisgeben? Ich denke ja, mache ich da einen Fehler?

Ich möchte noch einen Schritt weitergehen, kann der Betriebsrat durch Beschluss und/oder seine Geschäftsordnung sämtlichen Inhalt der BR-Sitzung zur "Geheimsache" erklären? Ich denke es ist nicht möglich die "Verschwiegenheitspflicht" der BR-Mitglieder willkürlich zu erweitern. Ich freue mich schon auf eure Antworten derkleinemuck

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Community-Antworten (3)

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Mona-Lisa

28.03.2006 um 22:58 Uhr

hallo kleinermuck, grundsätzlich: der Betriebsrat ist kein Geheimrat! Die Mitarbeiter müssen erfahren, was in den Sitzungen abläuft. Durch eine eventuelle Geschäftsordnung kann nur beschlossen werden, was ihr in Mehrheit zustimmt. Und da gehört eine allgemeine Verschwiegenheit wohl kaum dazu. Und willkürlich schon gar nicht! Aber! Es gibt sehr wohl Themen in den Sitzungen zu besprechen, zu denen ihr zur Verschwiegenheit verdonnert werden könnt. (z.B. vertrauliche Daten usw.) Aber warte doch mal die ersten Sitzungen ab. Gruss Mona-Lisa

P
Pit

29.03.2006 um 09:53 Uhr

  • Nach § 79 Betriebsverfassungsgesetz sind die Mitglieder des Betriebsrats verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekanntgeworden oder vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten.
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derkleinemuck

29.03.2006 um 10:18 Uhr

Vielen Dank für euer Antworten, vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt: Mit geht es darum, ob der BR den gesamten Inhalt der Sitzung zur "Geheimsache" erklären darf? Also über die schützenswerten Inhalte, Geschäftgeheimnisse usw laut §79 hinaus? Also: Teilweise "Schweigepflicht" macht Sinn, aber absolute?

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