Wahl des Wahlvorstands
Hallo,
wir wollen ein Wahlverstand wählen. Jetzt taucht die Frage auf, ob AN in der Probezeit gewählt werden dürfen oder nicht? Alle stimmberechtigten AN auf der Betriebsversammlung können wählen und gewählt werden, oder? Also auch AN in der Probezeit?
Vielen Dank im voraus.
Anika
Community-Antworten (1)
18.04.2013 um 17:23 Uhr
Wahlvorstand ja - können sie. Dem Arbeitgeber wird es "freuen" (Probezeit ade) - den Arbeitnehmer noch mehr. Wählbar nach 6 Monaten (siehe §§ 7 und 8 BetrVG)
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