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Wahl des Wahlvorstands

A
AnikaKabel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir wollen ein Wahlverstand wählen. Jetzt taucht die Frage auf, ob AN in der Probezeit gewählt werden dürfen oder nicht? Alle stimmberechtigten AN auf der Betriebsversammlung können wählen und gewählt werden, oder? Also auch AN in der Probezeit?

Vielen Dank im voraus.

Anika

1.21701

Community-Antworten (1)

G
gironimo

18.04.2013 um 17:23 Uhr

Wahlvorstand ja - können sie. Dem Arbeitgeber wird es "freuen" (Probezeit ade) - den Arbeitnehmer noch mehr. Wählbar nach 6 Monaten (siehe §§ 7 und 8 BetrVG)

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