Wahl des Wahlvorstands
Hallo,
wir haben bald unsere 1.BV und wollen den Wahlvorstand wählen. Einige MA wollen zur BV kommen, die jedoch ihr Veto einlegen möchten und daher den WV nicht wählen werden. Jetzt tun sich ein paar Fragen auf, wo wir Hilfe und Antworten brauchen. Der WV wird mittels der absoluten Mehrheit der Anwesenden MA gewählt. Was wenn 30 Leute kommen, aber nur 20 von ihnen wählen. Welche Mehrheit zählt dann? Ist die absolute Mehrheit Pflicht? Was passiert, wenn einzelne Personen gewählt werden? Muss jeder der einzelnen Personen 15( bzw. 11 ?) Stimmen bekommen. Ich hoffe sehr, dass ihr uns weiter helfen könnt oder einen Tip hat wo wir diese Informationen bekommen könnten? Vielen Dank!
Franziska
Community-Antworten (10)
17.04.2013 um 13:42 Uhr
Die WO § 29 verlangt die Mehrheit der Anwesenden, also 50% plus 1. ....... siehe ...... http://www.buzer.de/gesetz/5469/b14725.htm
17.04.2013 um 14:06 Uhr
Vielen Dank für die Antwort. Wie sieht die rechtliche Grundlage aus, wenn aber ein gewisser Anteil der MA nicht abstimmen? Bei 30 Anwesenden brauchen wir für 16 Stimmen. Wenn 15 Leute nicht stimmen, kann der WV nicht gewählt werden, da keine absolute Mehrheit? Was passiert, wenn sich die absolute Mehrheit nicht finden lässt.
17.04.2013 um 14:13 Uhr
... Gewerkschaft und/oder Arbeitsgericht einschalten!
17.04.2013 um 14:19 Uhr
Auch das ArbG kann ggf in solchen Fällen einen WV einsetzen
17.04.2013 um 14:26 Uhr
Um den Kölner zu ergänzen: Das steht in §17 (4) BetrVG (bzw. in §17a Ziff. 4, der aber nur auf 17(4) verweist...) Die, die nach §17(3)/§17a Nr. 3 zur Wahlversammlung eingeladen haben, gehen zum örtlichen Arbeitsgericht, beantragen dort bei der Rechtsantragstelle die Einsetzung dreier geeigneter Mitarbeiter als Wahlvorstand wegen Nichtwahl auf der Betriebsversammlung. Auf Post vom Gericht warten. Fertig.
17.04.2013 um 15:05 Uhr
Möglicherweise reicht es ja auch schon, die Argumente der "Verweigerer" anzuhören. Anschließend könnte man sie auf die von petrus benannte Möglichkeit hinweisen: Dass man mit einer Verweigerung keinen Wahlvorstand und keinen BR verhindern kann, sondern damit nur unnötige Kosten (für den Arbeitgeber) verursacht.
Anschließend die "Verweigerer" fragen, ob sie nun mitwählen oder den Saal verlassen wollen, und danach die Zahl der Anwesenden neu festellen. Vielleicht klappt's dann ja ohne Arbeitsgericht.
17.04.2013 um 15:54 Uhr
Jetzt hat sich der AG das so schön ausgedacht und jetzt macht ihr die schöne Taktik kaputt. Schämt euch :-)
17.04.2013 um 16:35 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten.
@AlterMann: Das ist ein guter Tipp. Wir werden anhand der Anwesenden MA sehen, ob viele "Saboteure" vorhanden sind und dementsprechend dieses versuchen.
17.04.2013 um 21:40 Uhr
@FranziB
viele "Saboteure" !!!! ???????????????
Schon einmal etwas von Demokratie und Meinungsfreiheit, zwei sehr hohe Rechtsgüter bei uns gehört????????
18.04.2013 um 10:22 Uhr
Na wie würdest du diese Leute denn bezeichnen. Wenn es keine Saboteure wären sondern Demokraten, dann würden sie wohl dagegen stimmen oder sich der Stimme enthalten oder Gegenvorschläge machen. Aber sie versuchen hier eindeutig das kleine Pflänzchen der demokratischen AN-Mitbestimmung zu zertreten. Klaus-Peter, bist du AG?
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