Jaein....
Es hängt von Eurer Struktur ab. Arbeitsstätten, die räumlich und/oder organisatorisch von anderen Arbeitsstätten im Unternehmen (d.h. z.B. einer GmbH) abgegrenzt sind, zählen entweder als Betrieb oder als Betriebsteil.
Die Abgrenzung ist etwas schwierig. Sehr vereinfacht ausgedrückt:
Betrieb ist eine Arbeitsstätte, die organisatorisch (Führungssituation) und/oder aufgabenmäßig weitestgehend unabhängig ist.
Betriebsteil ist eine Arbeitsstätte, die zumindest eine gewisse organisatorische oder aufgabenmäßige Eigenständigkeit hat, also zumindest eigene Vorgesetzte (Abteilungsleiter/Meister) vor Ort hat oder eine ganz andere Arbeit ausführt als andere Betriebsteile/Betriebe.
Betriebsteile die räumlich weit entfernt (ca. 1 Stunde Fahrtzeit) und/oder durch Aufgabenbereich und Organisation (quasi ganz!) eigenständig sind, zählen als Betriebe (§4 (1) BetrVG) und MÜSSEN einen eigenen BR wählen.
Alle anderen Betriebsteile, sofern sie wenigsten 5 AN beschäftigen, haben ein Wahlrecht. Sie können durch Beschluß der Mehrheit der Arbeitnehmer an der Wahl im Hauptbetrieb (dem, in dem die personelle Leitungsmacht sitzt!) teilnehmen. Nutzen sie dieses Wahlrecht nicht, wählen sie einen eigenen Betriebsrat (ebenfalls §4 (1) BetrVG).
Diese Frage zu klären ist aber nicht trivial, vor allem, wenn es bereits gefestigte Strukturen bzgl. BR gibt.
Sofern ihr also nicht wegen der Struktur Eures Unternehmens zum Betrieb gehört, in dem Euer BR sitzt (ihr also KEIN Betriebsteil seid, weil es bei Euch z.B. keine Vorgesetzten gibt), seid ihr Betriebsteil und müsst irgendwann einmal für eine Wahl im Hauptbetrieb gestimmt haben. Dann läßt sich das ganze natürlich auch wieder revidieren. D.h. VOR der nächsten Wahl müsst ihr als Arbeitnehmer eine Wahl organisieren mit dem Inhalt:
Soll aus Anlass der nächsten Betriebsratswahl:
O an der Wahl im Hauptbetrieb teilgenommen werden
O ein eigener Betriebsrat gewählt werden
Die Wahl erfolgt formlos, also reicht, dass irgendwer z.B. aus Anlass einer Betriebsversammlung diese Wahl durch Handheben klären läßt. Das ganze sollte Euer bestehender BR auf Euren Wunsch organisieren, auch bzgl. der Frage, ob ihr Betriebsteil seid. Falls er sich weigert, müsst ihr es eben selbst in die Hand nehmen.
EDIT: Ergänzend zu Kölner:
Es kann auch hilfreich sein, eine eigene Wahlliste aus Eurer Filiale aufzustellen. Im Rahmen der dann erfolgenden Listenwahl sind Eure Chancen eigene Kandidaten in den BR zu bringen dann i.d.R. besser als bei Personenwahl. Das gilt nur dann nicht, wenn Eure Filiale im Verhältnis zu den anderen Filialen nur sehr wenige AN beschäftigt. Um eine Sitz sicher zu haben müsstet ihr ((Anzahl aller AN)/(Anzahl der BRM im BR + 1) + 1) (z.B. 300 AN/(9 + 1) BRM + 1 = 31 AN) bei Euch haben (und diese natürlich auch Eure Liste wählen), ggf. müssten sich mehrere Filialen bei dem Wahlvorschlag zusammenschließen. Im Rahmen der Auszählung bekäme Eure Liste dann eben einen Platz im BR, da hier so gezählt wird, dass die Anzahl der Stimmen durch 1, 2, 3, ... geteilt wird und dann die Höchstzahlen genommen werden. Werden also im Beispiel 269 (300-31) durch 9 geteilt, ergibt sich 29,88, damit wäre 31 höher und der letzte Sitz im BR würde Euch sicher zufallen. Bei Personenwahl wären diese 31 Stimmen (bei 300 insgesamt!) kaum erfolgreich, ein Sitz im BR wäre also nur mit Unterstützung anderer Filialen zu erreichen.