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Neuer Termin ?

C
callbert
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, gibt es eine bestimmte Frist, wann eine Betriebsratswahl neu angesetzt werden muss ? Beim letzten Versuch hat sich leider, aus Angst vor Represalien, niemand bereit erklärt zu Kandidieren. MfG

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Community-Antworten (5)

M
metallica

14.04.2013 um 23:58 Uhr

Wenn es nach einem ordnungsgemäßen Wahlausschreiben keine Kandidaten gab, besteht derzeit wohl kein Betriebsrat. Dadurch laufen derzeit keine Fristen und eine Wahl ist durch Antrag einer Gewerkschaft oder von 3 Arbeitsnehmern zu organisieren. Dies geht jederzeit.

K
Kölner

14.04.2013 um 23:58 Uhr

@Callibert Gibt es denn wieder einen neuen Wahlvorstand?

H
Hoppel

15.04.2013 um 08:09 Uhr

@Callbert

Es muss doch zur Wahlversammlung eingeladen worden sein. Falls diese Einladung durch 1-3 KollegInnen Eures Betriebs erfolgt ist, hätten diese auch für den WV und den BR kandidieren dürfen.

Da es kein Wahlergebnis zu verkünden gab, solltet ihr den § 15 Abs.3a KschG im Auge behalten > Kü´schutz ab Zeitpunkt der Einladung = 3 Monate!

G
gironimo

15.04.2013 um 10:35 Uhr

Aber wie bereits gesagt wurde: Ihr könnt es immer wieder versuchen.

R
rkoch

15.04.2013 um 10:36 Uhr

besteht derzeit wohl kein Betriebsrat.

Muss nicht sein... Wenn die Wahl außerordentlich vom bestehenden BR angesetzt wurde, gibt es diesen BR auch noch. Aber so wie es klingt, hast Du wahrscheinlich recht, außer der BR hat seine Auflösung beschlossen (Geschäftsführend im Amt) und die ex-BRM wollen selbst nicht mehr kandidieren.

Insofern, Callbert, wäre interessant zu hören, was da läuft.

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