Erstellt am 14.04.2013 um 21:58 Uhr von metallica
Wenn es nach einem ordnungsgemäßen Wahlausschreiben keine Kandidaten gab, besteht derzeit wohl kein Betriebsrat. Dadurch laufen derzeit keine Fristen und eine Wahl ist durch Antrag einer Gewerkschaft oder von 3 Arbeitsnehmern zu organisieren. Dies geht jederzeit.
Erstellt am 14.04.2013 um 21:58 Uhr von Kölner
@Callibert
Gibt es denn wieder einen neuen Wahlvorstand?
Erstellt am 15.04.2013 um 06:09 Uhr von Hoppel
@Callbert
Es muss doch zur Wahlversammlung eingeladen worden sein. Falls diese Einladung durch 1-3 KollegInnen Eures Betriebs erfolgt ist, hätten diese auch für den WV und den BR kandidieren dürfen.
Da es kein Wahlergebnis zu verkünden gab, solltet ihr den § 15 Abs.3a KschG im Auge behalten > Kü´schutz ab Zeitpunkt der Einladung = 3 Monate!
Erstellt am 15.04.2013 um 08:35 Uhr von gironimo
Aber wie bereits gesagt wurde: Ihr könnt es immer wieder versuchen.
Erstellt am 15.04.2013 um 08:36 Uhr von rkoch
> besteht derzeit wohl kein Betriebsrat.
Muss nicht sein... Wenn die Wahl außerordentlich vom bestehenden BR angesetzt wurde, gibt es diesen BR auch noch.
Aber so wie es klingt, hast Du wahrscheinlich recht, außer der BR hat seine Auflösung beschlossen (Geschäftsführend im Amt) und die ex-BRM wollen selbst nicht mehr kandidieren.
Insofern, Callbert, wäre interessant zu hören, was da läuft.