BR versagen
wenn ein Br sich erpressen lässt, mit den worten"wenn ihr nicht zustimmt,mach ich den laden dicht" und dann ein Sozialplan und iteressenausgleich,nach gutdüngen des Unternehmers macht sind diese verträge gültig und oder angreifbar vor gericht, wenn zb schwerbehinderte(Insolvenz in eigenverantwortung) bei normalen Personalabbau nicht gekündigt werden dürften! grüsse
Community-Antworten (7)
14.04.2013 um 22:34 Uhr
@sensenpirat Das hört sich nach großem Unverständnis für den SP und IA an, der dennoch richtig sein kann.
Bist Du denn betroffen und hättest gerne ne andere Lösung?
14.04.2013 um 22:49 Uhr
da bin ich jetzt zu blöde, der arbeitgeber droht bei insolvenz den laden dicht zu machen?
14.04.2013 um 23:57 Uhr
sicher unverständlich aber da Vorbesitzer den laden fahrlässig in den sand gesetzt hat(jetzt privatinsolvent) im übrigen wahr die fa. in einer gruppe wo der einzige teil der gut da stand mein firmenteil ist,deshalb eigeninsolvenz, glaubt mir es ist von langerhand vorbereitet worden sicher kämpf ich als schwerbeh. mit 58 jahren-ergo auf den Arbeitsmarkt tot um Gerechtigkeit ,da ich bei normaler Insolvenz ( fa sollte!! weiter arbeiten) niemals auf der kündigungsliste erscheinen durfte nur mit Erpressung gemacht bitte antwortet auf frage
15.04.2013 um 00:02 Uhr
@sensenpirat Ich verstehe immer weniger. Warum soll man nem Menschen mit einem GdB nicht in der Insolvenz kündigen können? Und: Ist die Fa komplett Platt oder nicht? Das hat nämlich der BR nicht zu entscheiden.
15.04.2013 um 09:07 Uhr
Hallo sensenpirat, gäbe es denn eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für Dich in einem Firmenteil, der nicht geschlossen wird? Auch in der Insolvenz muss das IA um Zustimmung gebeten werden. Und auch in der Insolvenz und mit SP/IA kann man KüSchKlage einlegen. Du solltest Dich mal beim IA und bei einem Rechtsanwalt informieren.. Gibt es eine Schwerbehindertenvertretung? Diese sollte nun genau prüfen, ob in einem anderen Firmenteil, welches nicht von der Insolvenz bedroht ist, eine Arbeitsmöglichkeit für Dich besteht. LG Lotte
15.04.2013 um 10:45 Uhr
Um es vielleicht auf den Punkt zu bringen. Wenn der BR den "Argumenten" des AG folgt und mit ihm auf dieser Basis einen Interessenausgleich/Sozialplan abschließt, dann ist es so. Was soll man sagen .......
Wenn die nicht gleich noch die berüchtigte Namensliste mit unterschrieben haben, bleibt ja noch der Rechtsweg.
15.04.2013 um 10:52 Uhr
das integrationsamt hat in der insolvenz die zustimmung zu erteilen, wenn:
- der betroffene arbeitnehmer in der namensliste eines zwischen verwalter und betriebsrat geschlossenen interessenausgleichs benannt ist
- die schwerbehindertenvertretung beim zustandekommen des interessenausgleichs beteiligt worden ist
- anteilsmäßig nicht mehr schwerbehinderte entlassen werden als andere arbeitnehmer und die gesamtzahl der weiterbeschäftigten schwerbehinderten arbeitnehmer zur erfüllung der beschäftigungsquote ausreicht
wird der betrieb eingestellt oder aufgelöst, hat das integrationsamt die zustimmung zur Kündigung zu erteilen
- wenn dem schwerbehinderten arbeitnehmer noch für eine Zeit von mindestens drei monaten nach dem tag der kündigung arbeitsentgelt gezahlt wird
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