Abmahnung nach Testkauf wegen Schulungsresistenz nach 2.Versagen?
Bei uns wird unterschieden zwischen internen und externen Testkäufen. Die externen unternimmt eine Fremdfirma. Beim Versagen der Kassiererin erfolgt sofort eine Ermahnung mit der Androhung einer Abmahnung im Wiederholungsfall. Bei den sogenannten internen Testkäufen führt z.B. der Ladendetektiv unserer Einzelhandelsläden (bei uns gibt es Groß- und Einzelhandel) den Testkauf durch. Auch hier hat das Versagen beim Testkauf Folgen für die Kassiererin. Offiziell dient dieser Testkauf der Schulung der Kassiererin, aber beim 3.Versagen hat dies auch Konsequenzen. Die stellvertretende BR-Vorsitzende ist gleichzeitig Kassenleitung. Eine Ihrer Kassiererinnen ist zum 2.Mal beim Testkauf durchgefallen. Testkäufe durchzuführen gehört zur Stellenbeschreibung der Kassenleitung. Jetzt werden die Argumente von schulungsresitenz der Mitarbeiterinnen hervorgeholt und somit wäre eine Abmahnung gerechtfertig. Der Fitting sagt mitbestimmungspflichtig. Unsere Kassenleitung und BR-Mitglied hat jetzt das Urteil hervorgekramt, daß Testkäufe nicht mitbestimmungspflichtig wären. Was ist denn nun richtig?????
Community-Antworten (3)
24.10.2007 um 12:03 Uhr
Laut BAG ist dies nicht mitbestimmungspflichtig,wenn die Testkäufe durch eine externe Firma gesteuert werden
25.10.2007 um 00:26 Uhr
Es sollte sich aber auch niemand davon abhalten lassen, eine BV Testkauf zu basteln.-)))) Wir haben eine Solche, Hier ist alles geregelt, Wie der Schulungswagen zu bestücken ist toter Winkel, untere Ablage, offener Diebstahl, Ware in Ware, Obsttauscher (Inhalt Tüte rote Äpfel Etiket Tomaten) Ware unter Ware. . Es dürfen in jedem Haus nur 3 Schulungskäufe getätigt werden, Die MA der durchführenden Firma müssen sich vor ihrem Einsatz beim GL melden. Am Ende der Schulungskäufe wird das Ergebnis mit BR. GL. und dem Mitarbeiter der durchführenden Firma besprochen. zB. wo es gehapert hat: Begrüssung, Wagenkontrolle, Hohlraumkontrolle Verabschiedung nur um einiges zu nennen. Egal ob der Schulungskauf gut oder schlecht ausgefallen ist, die MA werden zum Gespräch mit dem GL gebeten. Es wird gelobt es wird getadelt fertig.Warste gut gibt es ne Pulle Sekt auch das sollte man machen.
25.10.2007 um 11:25 Uhr
Hallo Akira, die Betriebsvereinbarung interessiert mich. Wäre es möglich mir Eure als Entwurf zu mailen??? betriebsrat.ratio@email.de
Sollten zufällig irgendwelche Adresshändler oder ähnliches hier Mail-Adressen abgreifen, untersage ich vorsorglich hiermit die Nutzung der Mail-Adresse für alle, außer dem hier bestimmten einmaligen Zweck.
Danke.
Jutta
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