Erstellt am 24.10.2007 um 10:03 Uhr von DocPille
Laut BAG ist dies nicht mitbestimmungspflichtig,wenn die Testkäufe durch eine externe Firma gesteuert werden
Erstellt am 24.10.2007 um 22:26 Uhr von Akira
Es sollte sich aber auch niemand davon abhalten lassen, eine BV Testkauf zu basteln.-))))
Wir haben eine Solche,
Hier ist alles geregelt,
Wie der Schulungswagen zu bestücken ist toter Winkel, untere Ablage, offener Diebstahl, Ware in Ware,
Obsttauscher (Inhalt Tüte rote Äpfel Etiket Tomaten) Ware unter Ware.
.
Es dürfen in jedem Haus nur 3 Schulungskäufe getätigt werden,
Die MA der durchführenden Firma müssen sich vor ihrem Einsatz beim GL melden.
Am Ende der Schulungskäufe wird das Ergebnis mit BR. GL. und dem Mitarbeiter der durchführenden Firma besprochen.
zB. wo es gehapert hat: Begrüssung, Wagenkontrolle, Hohlraumkontrolle Verabschiedung nur um einiges zu nennen.
Egal ob der Schulungskauf gut oder schlecht ausgefallen ist, die MA werden zum Gespräch mit dem GL gebeten. Es wird gelobt es wird getadelt fertig.Warste gut gibt es ne Pulle Sekt auch das sollte man machen.
Erstellt am 25.10.2007 um 09:25 Uhr von Jutta
Hallo Akira,
die Betriebsvereinbarung interessiert mich. Wäre es möglich mir Eure als Entwurf zu mailen???
betriebsrat.ratio@email.de
Sollten zufällig irgendwelche Adresshändler oder ähnliches hier Mail-Adressen abgreifen, untersage ich vorsorglich hiermit die Nutzung der Mail-Adresse für alle, außer dem hier bestimmten einmaligen Zweck.
Danke.
Jutta