Bei uns wird unterschieden zwischen internen und externen Testkäufen. Die externen unternimmt eine Fremdfirma. Beim Versagen der Kassiererin erfolgt sofort eine Ermahnung mit der Androhung einer Abmahnung im Wiederholungsfall. Bei den sogenannten internen Testkäufen führt z.B. der Ladendetektiv unserer Einzelhandelsläden (bei uns gibt es Groß- und Einzelhandel) den Testkauf durch. Auch hier hat das Versagen beim Testkauf Folgen für die Kassiererin. Offiziell dient dieser Testkauf der Schulung der Kassiererin, aber beim 3.Versagen hat dies auch Konsequenzen. Die stellvertretende BR-Vorsitzende ist gleichzeitig Kassenleitung. Eine Ihrer Kassiererinnen ist zum 2.Mal beim Testkauf durchgefallen. Testkäufe durchzuführen gehört zur Stellenbeschreibung der Kassenleitung.
Jetzt werden die Argumente von schulungsresitenz der Mitarbeiterinnen hervorgeholt und somit wäre eine Abmahnung gerechtfertig. Der Fitting sagt mitbestimmungspflichtig.
Unsere Kassenleitung und BR-Mitglied hat jetzt das Urteil hervorgekramt, daß Testkäufe nicht mitbestimmungspflichtig wären.
Was ist denn nun richtig?????