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Weiterbeschäftigung nach Betriebsteilschliessung

H
hampelmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,ich bin BR -Mitglied in einem Betriebsteil der geschlossen wird. Ich bin nicht gekündigt. Da ich in einer Berufsgruppe arbeite die es im Hauptbetrieb nicht gibt , ist es da möglich das mich der AG zu anderen (niedrigeren) Konditionen beschäftigen kann oder muss er mir Lohn bzw. Gehalt weiterzahlen wie bisher.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

14.04.2013 um 18:58 Uhr

Das Du weiter zu beschäftigen bist (§ 15 KSchG), steht ja wohl außer Zweifel. Und natürlich ist der AG gehalten, gleichwertige Beschäftigung zu bieten. Es mag Ausnahmen geben, wenn derartige vergleichende Beschäftigung absolut unmöglich ist. Ich würde mir aber vom AG erst einmal genau darlegen lassen, wie die neue Stelle aussieht und wie die Vergütung sein soll. Mit diesem Angebot würde ich einen Fachanwalt aufsuchen und diesen um Rat bitten.

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