W.A.F. LogoSeminare

BR Weiterbildung

B
bastian
Nov 2016 bearbeitet

hallo ich brauche mal wieder eurern rat, wir sind ein 5 Köpfiger Betriebsrat ( davon einer dauerkrank ohne nachrücker, und ein anderer Von der Arbeit befreit da er ihn los werden will..also quasi nur 3 in arbeit ) Wir haben im Februar ein Beschluss befasst das wir alle 4 auf eine Weiterbildung gehen zum gleichen Termin ende April Arbeitsrecht Teil 2.

2 Wochen Frist für den AG.

6 Wochen nach unserem Schreiben erhielten wir das erste böse schreiben..das er das nicht bezahlen wird ( lol ) und er nur max 2 Betriebsräte zulässt pro weiterbildung, da es dem laden so schlecht geht und dr Br eh viel zu teuer ist ( haben dann mal wieder nach den Geschäftszahlen gezeigt doch wie immer keine reaktion ).

daraufhin haben wir ihm mitgeteilt das er längst aus der Frist ist und wir auf jeden fall dorthin Fahren werden , gerade weil wir ärger ohne ende haben und jede menge beschluss verfahren und eine einigunsgtelle haben......

Heute 5 Minuten vor unserer betriebsrversammlung traff das nächste schreiben ein....

" Was die Fortbildungen des Betriebrates am 23.04.-26.04.2013 angeht, muss die Geschäftsleitung aus den gegebenen wirtschaftlichen Gründen darauf bestehen, diese Fortbildung über das Jahr verteilt personell auf 2-3 Termine zu splitten. Wir möchten Sie daher unmissverständlich auffordern, uns mitzuteilen, wer von am 23.-26.04.2013 an dieser FB lhnen maximal 2 Personen teilnehmen wird, um dies im Dienstplan entsprechen zu ändern. Nach Rücksprache mit der W.A.F ist eine rechtzeitige Stornierung keln Problem. Sollten Sie dies versäumen werden wir ggf. anfallende Stornierungskosten nicht ersetzen. Sollten Sie wie von lhnen angekündigt, alle 4 BR-Mitglieder an dieser Fortbildung teilnehmen, werden sowohl personalrechtliche Konsequenzen, wie auch ggf. Schadensersatzforderungen auf Sie zu kommen. Eine Fortbildung der anderen beiden Personen kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. lch bitte um Termine. "

was sagt ihr dazu..........!!!!

1.547013

Community-Antworten (13)

K
Kölner

13.04.2013 um 00:51 Uhr

@bastian Sollte die WAF das so gesagt haben, würde ich den Anbieter wechseln...

B
Bastian

13.04.2013 um 00:55 Uhr

Warum? Unsere Gl hat dort angerufen und gefragt ob stonieren ok ist... Klar das geht überall....

Wollen wir aber nicht da wir input brauchen.....

A
AlterMann

13.04.2013 um 01:14 Uhr

Hier auf dieser Seite gibt es ja nun reichlich Unterlagen zum Thema Schulungsanspruch. Hallo Bastian,

ich glaube mal, das war jetzt gar keine Frage, sondern nur mal so ein Bericht aus dem reellen Leben eines BR. Aber für die anderen, die das hier lesen, schreibe ich folgendes:

Da würde ich mir was rauskopieren und in einem Schreiben an den AG verwursten: Das man einen Anspruch hat, dass der AG es leider versäumt hat, seine Wünsche rechtzeitig zu benennen und dass man solche Drohungen auch als strafbewehrtes Handeln verstehen könnte.

Dann den Vorschlag, dass man sich nach der Schulung mal gründlich austauscht, wohin die Reise denn grundsätzlich gehen soll und welchen Ton man besser vermeidet, wenn man für den Betrieb und dessen Mitarbeiter zu guten Absprachen kommen will.

Und dann vielleicht noch ein Absatz, ob man das in seinen Augen noch ohne Anwalt klären kann.

W
Watschenbaum

13.04.2013 um 01:18 Uhr

bastian, was willst du denn jetzt hören ?

selbstverständlich fahrt ihr da hin, wie beschlossen, weil bla bla bla----------

oder lieber

fahrt halt dann nur zu zweit, vermeidet damit unnötigen Ärger, weil bla bla bla-----

??

B
Bastian

13.04.2013 um 01:21 Uhr

Ich sicher mich halt gerne ab...

Klar fahren wir dahin....

H
Hoppel

13.04.2013 um 09:41 Uhr

@ Bastian

Du willst Dich ABSICHERN und stellst die Frage in einem Forum? Passt nicht wirklich.

Wenn schon so viele Beschlussverfahren laufen, sollte doch ein anwaltlicher Rat das geringste Problem sein!

G
gironimo

13.04.2013 um 11:16 Uhr

Ihr solltet es in der Tat abwägen. Auf Beschlusslage beharren, bedeutet zusätzliche Belastung des Verhältnisses mit dem Arbeitgeber. Seit Ihr nicht daran interessiert, dass es auch mal rund läuft? Wenn Ihr alle gleichzeitig fahrt, ist kein BR mehr vor Ort. Ist das so günstig in einem Betrieb mit jeder Menge Ärger?

Ehrlich gesagt, ich würde einlenken - aus meiner Sicht wäre das praktisch. Ihr könnt ja in einem Schreiben deutlich machen, dass Ihr die Rechtsauffassung des Arbeitgebers nicht teilt aber aus Gründen der Besserung der Zusammenarbeit ...... dem AG die Hand reichen wollt (oder ähnlich blumenreiche Darstellung).

B
Bastian

13.04.2013 um 12:24 Uhr

Das nett sein und versuchen zusammenzuarbeiten... Das hatten wir schon mehrfach ... Und das wird jedes mal bestraft zb. Die br sitzung auf nachmittags verlegt.... Dann bekommt man me abmahnung weil man zur sitzung rein fahren möchte.....

Also nett sein geht leider nicht.... Da wir nur 2 jahre amtzeit haben( jetzt noch 1 jahr ) müssen wir gas geben.

Was das gesetz sagt wissen wir... Uns interssieren aber eure erfahrungen da kann uns der anwalt nicht helfen...

Gruss

M
Mitleserinnen

13.04.2013 um 12:55 Uhr

5 Köpfiger BR einer Dauerkrank und keine Nachrücker, also keine EBRM? Das würde bedeuten, wenn ihr 4 (Rest) zeutgleich auf Seminar geht, der/ im Betrieb in dueser Zeit KEIN BE/BRM wäre. Der AG also frei handeln könnte? Das Anliegen des AG, dass man die Firtbildung auf mehrere Termine verschieb ist verständlich und würde wohl auch ein Richter do sehen.

G
gironimo

13.04.2013 um 12:56 Uhr

.... eben - das sehe ich auch so. Ein Anwalt hilft nur bei den Paragraphen....selten bei betriebsphilosophischen Fragen.

Wenn Ihr nicht nett sein wollt, gibt es doch nur eine Lösung. Augen zu und durch.

Wenn Ihr schon einige Dinge beim Gericht laufen habt - und dann auch recht bekommt, wird der AG seine Haltung mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin überdenken; darum würde ich nun nicht auch noch selbst alles daran setzen, dass das Verhältnis schlecht bleibt.

Aber das könnt und müsst Ihr letztendlich an der Situation und den Charakteren, die da auf beiden Seiten wirken, selbst entscheiden.

Und das mit der Abmahnung würde ich keiner allzugroßen Bedeutung einräumen. Das ist zugegeben schlechte Simmung vom Arbeitgeber - aber muss man genauso antworten?

S
Snooker

13.04.2013 um 13:15 Uhr

Bastian

Zunächst mal Hut ab, das ihr nach eigentlich noch kurzer Zusammenarbeit so konsequent seit.

Nach deinen jetzigen Schilderungen zusammen gefasst, würde ich als Gremium auch weiter auf den Beschluss beharren. Es heißt zwar auch das man sich auch zusammen setzen soll bevor man den Rechtsweg bestreitet. Aber es heißt ja nicht das man bei dem Zusammensetzen ne Einigung erzielen muss. Und wie das zuammensetzen stattfinden muss ist ja auch nicht explizit beschrieben. Also ist für euch das Thema durch. Warum ich an eurer stelle so handeln würde? Ihr seit mit dem AG schon mit diversen Sachen rechtlich unterwegs, von daher ist gerade jetzt das Thema Arbeitsrecht für jedes BRM wichtig und richtig. Das zweite ist das der AG wohl in der Vergangenheit Abmahnungen verteilt hat weil BRM Mitglieder Abmahnungen bekommen haben weil sie zur BR Sitzungen gegangen sind. Dies geht schon mal gar nicht. BR Arbeit geht vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit. Jede einzelne Abmahnung oder Beeinflussung ist eine Behinderung der BR Arbeit; also alles Einzel aufschreiben und gegebenfalls nach § 23 BetrVG behandeln. Als letztes die Drohung des AG mit letzem Schreiben. Zum einem kann er keine personellen Konsequenzen androhen wenn ein BRM seine ehrenamtliche Tätigkeiten nach geht, zu dem er verpflichtet ist oder per Beschluss des BR´s verpflichtet worden ist. Seine Schadensersatzforderungsandrohungen kann er eh nicht durchsetzen da ihr ja was das betrifft nicht belangt werden könnt. Aber auch alleine die Androhung ist schon wieder eine Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 23 BetrVG, also auch aufschreiben. Alles zusammen würde ich dem AG noch mal Schrift. mitteilen. Mit dem Zusatz, das sollte ers sich nicht inhaltlich revidieren ihr euch rechtlichen Beistand holen werdet um die Angelegenheit zu erledigen.

LG rainerw

S
Snooker

13.04.2013 um 13:20 Uhr

Was eure gesammte Abwesenheit im Betrieb betrifft, könnt ihr dem AG eine Tele Nummer hinterlassen mit Uhrzeit wo auch der BRV zu Zeiten des Seminars zu erreichen ist. Dies ist nicht ungewöhnlich und habe ich schon auf zig Seminaren so miterlebt. Und kein Richter kann da was sagen wenn alle BRM auf Semi sind. Die Begründung möchte ich mal sehen

B
Bastian

13.04.2013 um 13:46 Uhr

Danke für eure antworten...

Wir haben nicht mehr do lange und die berinflussung wer nicht mehr gewählt werden soll ist schon im gange ( hinter verschlossenen türen natürlich ) daher geben wir so gas.....

Natürlich sind wir ständig erreichbar und es sind nur 3 tage zudem nur 40 km weit entfernt.......

Danke nochmal

Gruss basti

Ihre Antwort