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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl zum Wahlvorstand

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Conabo
Nov 2016 bearbeitet

Also, die wählerliste, die vom Arbeitgeber erstellt worden ist wurde geöffnet bevor die Wahl zum Wahlvorstand statt gefunden hat. Kann man die Wahl zum Wahlvorstand anfechten?

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Community-Antworten (4)

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Rapper

12.04.2013 um 15:18 Uhr

Nein, warum anfechten?

Die Wählerliste erstellt doch der AG. Die bekommt der Wahlvorstand, damit die Kollegen dort wissen, wer passives oder aktives Wahlrecht hat, wer Mann und Frau ist, Angestellte, leitende Angestellte, Briefwähler etc.. Also kennt der AG doch die Namen. Für die Wahl des Wahlvortsandes ist in dem Sinne keine Liste erforderlich, da der Wahlvorstand durch Vorschläge der Versammelten gewählt wird. Und wenn Du selber für den Wahlvorstand vorgesehen warst, dann hätten dies die Versammlungsleitenden wissen müssen bzw. hättest Du auch nachdem Du krank wurdest mit einem der Verantwortliche reden können und deine Bereitschaft erklären können. Dann hätte man dich trotz Abwesenheit vorschlagen und dann auch wählen können .

C
Conabo

12.04.2013 um 15:26 Uhr

Hallo Rapper, ich wurde trotz abwesendheit vorgeschlagen, aber nicht berücksichtig.Hatte auch vorher mit einen verantwortlichen deshalb gesprochen. Wir hatten auch jemanden von der gewerkschaft zur Unterstützung. leider war er keine Hilfe für uns. Was habe ich jetzt noch für möglichkeiten?

T
Tanzbär

12.04.2013 um 15:45 Uhr

Wenn der Wahlvorstand steht, dann bist Du eben dieses mal nicht mit dabei.

G
gironimo

12.04.2013 um 16:58 Uhr

Ich sehe da auch überhaupt kein Problem. Wichtig ist doch, dass der BR gewählt wird. Und dazu kannst Du doch immer noch kandidieren.

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