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Wahl zum Wahlvorstand

C
Conabo
Nov 2016 bearbeitet

hallo, wir wollen in unsere Firma ein BR gründen. Jetzt erst mal die Wahl zum Wahlvorstand, wo ich mit auf der Vorschlagliste stand. Leider war ich bei diesen Termin krank und war somit raus aus der liste. Das 2. Problem war das die Wählerliste von Arbeitgeber mit allen Wahlberechtigten vor der Wahl schon geöffnet worden ist. Meine frage: Ist es ratsam diese Wahl zu kippen?

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Community-Antworten (3)

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Tanzbär

12.04.2013 um 14:48 Uhr

Wo ist jetzt Dein Problem?

  • Die Wählerliste bekommt ihr vom Arbeitgeber, also der weiß schon, wer da aufgeführt ist.
  • Die Wählerliste muss vom Wahlvorstand gepflegt und öffentlich ausgehängt werden.
R
Rapper

12.04.2013 um 14:51 Uhr

Jetzt mal Klartext: Welche Wählerliste? Wahlvorstand wird auf der Wahlversammlung gewählt. Da brauch es vorher keiner Liste. Was hat sowas überhaupt beim AG zu suchen? Wahlberechtigt sind erst einmal alle AN, wählbar nur die, die mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind. Das betrifft sowohl die Wahl des BR selber als auch die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes. Da man aber vorher fast nicht weiss, wer dort reingewählt wird, sollte man auch keine Liste machen, höchsten Wahlvorschläge. Und die sollten von den Kollegen kommen, die die Wahlversammlung organisiert haben und dann auch an dem Tag leiten. Die schlagen dann die Kollegen vor, die von den Anwesenden MA in den Wahlvorstand gewählt werden sollen. Steht alles in der WO. Am Besten wäre es gewesen, ihr hättet euch Hilfe von der zuständigen Gewerkschaft geholt.

T
Tanzbär

12.04.2013 um 15:48 Uhr

Welche Wählerliste? Es gibt m.E. nur eine, nämlich die , die die Namen der Wahlberechtigten enthält.

Was hat sowas überhaupt beim AG zu suchen? Die wird vom AG dem gewählten Wahlvorstand übergeben. Und der sollte ja wohl wissen, was er da aufgeschrieben hat, ungeachtet dessen, ob alles richtig ist oder nicht.

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