Erstellt am 12.04.2013 um 12:48 Uhr von Tanzbär
Wo ist jetzt Dein Problem?
- Die Wählerliste bekommt ihr vom Arbeitgeber, also der weiß schon, wer da aufgeführt ist.
- Die Wählerliste muss vom Wahlvorstand gepflegt und öffentlich ausgehängt werden.
Erstellt am 12.04.2013 um 12:51 Uhr von Rapper
Jetzt mal Klartext: Welche Wählerliste? Wahlvorstand wird auf der Wahlversammlung gewählt. Da brauch es vorher keiner Liste. Was hat sowas überhaupt beim AG zu suchen?
Wahlberechtigt sind erst einmal alle AN, wählbar nur die, die mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind. Das betrifft sowohl die Wahl des BR selber als auch die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes. Da man aber vorher fast nicht weiss, wer dort reingewählt wird, sollte man auch keine Liste machen, höchsten Wahlvorschläge. Und die sollten von den Kollegen kommen, die die Wahlversammlung organisiert haben und dann auch an dem Tag leiten.
Die schlagen dann die Kollegen vor, die von den Anwesenden MA in den Wahlvorstand gewählt werden sollen.
Steht alles in der WO. Am Besten wäre es gewesen, ihr hättet euch Hilfe von der zuständigen Gewerkschaft geholt.
Erstellt am 12.04.2013 um 13:48 Uhr von Tanzbär
Welche Wählerliste? Es gibt m.E. nur eine, nämlich die , die die Namen der Wahlberechtigten enthält.
> Was hat sowas überhaupt beim AG zu suchen?
Die wird vom AG dem gewählten Wahlvorstand übergeben. Und der sollte ja wohl wissen, was er da aufgeschrieben hat, ungeachtet dessen, ob alles richtig ist oder nicht.