Erstellt am 12.04.2013 um 09:24 Uhr von rkoch
> Darf die Geschäftsleitung einfach eine Geschäftsordnung für den ASA vorlegen, ohne das
> vorher mit dem Gremium rücksprache gehalten wurde.
Schau doch mal in §87 (1) 7. BetrVG. Und dann gleich auf §87 (2) BetrVG. Fällt Dir was auf? Kommt auf den Inhalt dieser GO an. So weit da nur Sachen wie Schriftführung, Vorsitz, etc. geregelt sind, mag sein, dass da der BR nicht viel mitzureden hat. Aber man kann immer versuchen auf Basis des starken MBR aus §87 hier ein bischen die Daumenschrauben anzuziehen. Soll doch der AG argumentieren, warum der BR keine MB hat, im Zweifelsfalle entscheidet die Einigungsstelle.
> Ist es rechtens bzw. eine gültige Sitzung, wenn der Betriebsarzt nicht eingeladen wurde. Der
> BR hat bereits mit dem Betriebsarzt gesprochen. Er hat keine Einladung erhalten.
§11 ASiG:
Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus:
dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
Betriebsärzten,
Fachkräften für Arbeitssicherheit und
Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
Was liest Du daraus?
> Wie ich gelesen habe, ist laut § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch der BR bei der
> Auswahl des Sicherheitsbeauftragen mitbestimmungsplichtig. Wir wissen nun nicht so
> recht, wie wir mit der Situation umgehen sollen. Hat jemand damit Erfahrung?
Mitbestimmungspflichtig steht da nicht... § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB VII spricht von "Beteiligung des BR". Also hat der AG mit dem BR über die Besetzung zu beraten, sowohl was Anzahl als auch Personen angeht. Am Ende entscheidet er alleine, ganz frei in seiner Entscheidung ist er aber nicht. Er hat z.B. §20 BGV A1 zu berücksichtigen, insbesondere Anlage 2. Beachte auch GUV-I 8503
Erstellt am 12.04.2013 um 09:46 Uhr von gironimo
Von einer derartigen Vorgehensweise der GL habe ich bisher noch nie gehört (aber es gibt ja nichts was es nicht gibt).
Aus meiner Sicht:
Grundsätzlich sehe ich auch den § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG: "Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften"
Aber schon der Versuch einem gemeinsam zu besetzenden Ausschuss einseitig Regeln auferlegen zu wollen, würde gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit verstoßen.
Ohnehin dürften die Regeln nicht so sein, dass sie dem Ausschuss einen Maulkorb verpassen. Das wäre gegen die vom Gesetz gewollte Sinnhaftigkeit des Ausschusses.
Ob der Arzt jedesmal anwesend sein muss, mag dahingestellt sein. Aus meiner Sicht ist aber ein Auschus erst dann komplett, wenn auch alle Mitglieder geladen sind.
Erster Schritt wäre aus meiner Sicht erst einmal das Thema mit der Geschäftsleitung zu diskutieren und Eure Rechte einzufordern. Kommt Ihr da nicht weiter und bestehen weiterhin Meinungsverschiedenheiten, solltet Ihr einen Fachanwalt hinzuziehen um mit ihm Euren Rechten Nachdruck zu verleihen und Schritte zu beraten.
Erstellt am 12.04.2013 um 09:47 Uhr von rkoch
Weil ichs vergessen hab:
Ganz dringen: Besucht ein entsprechendes Seminar! Der Arbeitsschutz hört beim ASA bei weitem nicht auf!
Erstellt am 13.04.2013 um 09:09 Uhr von Hoppel
@ JohannesPaul
"Die beiden Sicherheitsbeauftragten wurden auch ohne des BR ausgesucht."
Handelt es sich um externe Sicherheitsbeauftragte, die Euren Betrieb nunmehr betreuen? Oder wurden zwei AN in der Funktion als Sicherheitsbeauftragte eingestellt? Oder wurden zwei AN des Betriebs als Sicherheitsbeauftragte bestellt?
Kannst Du die erste Frage mit "JA" beantworten, hat der AG zwar gegen Beteiligungsrechte verstoßen, was Ihr zum Thema machen könntet, aber ein MBR resultiert daraus trotzdem nicht.
Kannst Du die zweite Frage mit "JA" beantworten, hätte der BR nach § 99 BetrVG angehört werden müssen.
Kannst Du die dritte Frage mit "JA" beantworten, sollte der BR einmal prüfen, ob aufgrund der neuen Aufgaben nicht eine Versetzung vorliegt.
Was die Sitzungen des ASA betrifft, steht im § 11 ASIS geschrieben: "Der Arbeitsschutzausschuß tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen."
Da im Vorfeld die Zusammensetzung des ASA gesetzlich vorgeschrieben ist, MUSS der bestellte Betriebsarzt natürlich zu JEDER Sitzung eingeladen werden.
Was diese GO betrifft, ist die das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben ist. Der AG kann dem ASA nicht einseitig eine GO aufdrücken, eine solche muss entweder im ASA mehrheitlich beschlossen worden sein oder noch besser ... der BR schließt mit dem AG eine entsprechende BV ab.