Hallo,

wir haben seit 2 Jahren einen Betriebsrat in unserer Firma. Daher sind wir noch nicht mit allen vertraut. Nun haben wir es endlich geschafft, einen ASA zu gründen. In der ersten Sitzung wurde uns von der Geschäftsführung erstmal eine Geschäftsordnung vorgelegt, mit dem Hinweis, dass diese von der Geschäftsführung kommt und nun gültig ist. Es ist daran auch nichts zu ändern. in der Geschäftsordnung steht unter anderem, dass der Betreibsarzt nur bei Bedarf hinzugeholt werden darf. Die beiden Sicherheitsbeauftragten wurden auch ohne des BR ausgesucht.
Jetzt meine Fragen:
1. Darf die Geschäftsleitung einfach eine Geschäftsordnung für den ASA vorlegen, ohne das vorher mit dem Gremium rücksprache gehalten wurde.
2. Ist es rechtens bzw. eine gültige Sitzung, wenn der Betriebsarzt nicht eingeladen wurde. Der BR hat bereits mit dem Betriebsarzt gesprochen. Er hat keine Einladung erhalten.
3. Wie ich gelesen habe, ist laut § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch der BR bei der Auswahl des Sicherheitsbeauftragen mitbestimmungsplichtig. Wir wissen nun nicht so recht, wie wir mit der Situation umgehen sollen. Hat jemand damit Erfahrung?

Ich freue mich auf eure Antworten.