Erstellt am 04.04.2013 um 22:24 Uhr von Erdenbürger
Wenn ihr wirklich nur noch 6 Mitglieder seit, dann seit ihr schon kein BR mehr.
Es ist doch egal, ob "Manager" im BR sind oder nicht, wenn ihr Euch ab und zu auch mit dem BetrVG auseinandersetzt, dann wüsste ihr alle, dass es kein BR mit nur 6 Mitgliedern gibt.
Erstellt am 05.04.2013 um 04:59 Uhr von mitleser
Solltest einmal sehr dringend den § 13 lesen und beachten. Ihr begeht z.Zt wohl schon eine Amtspflichtverletzung.
Erstellt am 05.04.2013 um 06:36 Uhr von Hoppel
@ ponkratenko
" 6 Mitglieder lt. BetrVG sind bei unser AN-Anzahl OK und Minimum "
Mit Sicherheit nicht! ;-)
"Anderseits kann in der BR-freien Phase einiges zum Nachteil der AN passieren (Gelegenheit genutzt zwischen Auflösung BR und Neukonstituierung)."
Wie kommst Du auf eine BR-freie Phase? Außerdem kann nicht ein BRM den BR auflösen.
Erstellt am 05.04.2013 um 06:58 Uhr von Lotte
Hallo ponkratenko,
lies mal § 22 BetrVG, darin wird die Weiterführung der Geschäfte bis zur Neuwahl beschrieben.
Wichtig: Ihr dürft nicht alle einzeln zurück treten. Also entweder sind sowieso Neuwahlen erforderlich, weil Ihr zu wenig BR seid oder Ihr fasst einen gemeinsamen Beschluss zum Rücktritt des BR.
Zu Deinen 6 BRM: Entweder meinst Du 5 BRM und 1 EBRM, dann wäre aber auch nach 1 Rücktritt noch keine Neuwahl erforderlich oder es waren mal 7 BRM, dann müsstet Ihr schon dabei sein, Neuwahlen einzuleiten. Eine gerade Zahl von BRM sieht das Gesetz nicht vor.
LG Lotte
Erstellt am 05.04.2013 um 09:23 Uhr von gironimo
Wenn es so schlimm aussieht, solltest Du Dich um neue Mitstreiter bemühen und mit denen kandidieren. Dann solltet Ihr Euch gute Argumente für die "Wahlkampfstrategie" ausdenken.
Je nachdem, ob Ihr nun sofort wählen müsst, weil 6 zu wenig sind oder erst später weil 6 heißt es gibt noch 1 Ersatzmitglied, würde ich an Deiner Stelle nicht überstürzt handeln sondern Überlegungen anstellen, wie man die Situation verbessern kann.