Hallo,in unserem Betrieb beginnen 3 Arbeitnehmer um 3 Uhr morgens. Sie erhalten dafür Nachtarbeitszuschlag für die Zeit von 3 bis 6 Uhr. Jetzt will man diesen Zuschlag streichen und in Überzeit wandeln, die abgebaut wird oder als Überstunden ausbezahlt wird.Ist das so in Ordnung? Da doch der Nachtzuschlag steuerfrei ist, die Überstunden nicht.