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Total Handy Verbot

L
lofty
Nov 2016 bearbeitet

Hello ich habe eine Frage darf der AG ein total Handyverbot im Betrieb anordnen ohne die Zustimmung des BR bzw. ohne den BR über sein Vorhaben zu infomieren.

1.97209

Community-Antworten (9)

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blackjack

03.04.2013 um 22:15 Uhr

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09

Arbeitgeber können die Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit per Dienstanweisung verbieten. Das Benutzen von privaten Mobiltelefonen während der Arbeitszeit stellt kein mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten iSv § 87 I Nr. 1 BetrVG, so dass bei einem Verbot kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht.

G
Gunzilein

03.04.2013 um 22:53 Uhr

Hallo,

hier stellt sich mir die Frage:

Meine Kita verlang von mir (alleinerziehender Vater) das ich telefonisch erreichbar bin. Sollte der kleine mal wieder mit einem anderen zusammenknallen und ne Platzwunde haben... muss ich ja erreichbar sein.

Was wiegt hier wohl schwerer ?

MfG

N
Nubbel

03.04.2013 um 22:56 Uhr

das ist leider nicht das problem deines arbeitgebers. hast du schon mal mit ihm über diese ausnahme gesprochen? für gewöhnlich schaffen erzieher es auch alleine einen krankenwagen zu rufen.

G
Gunzilein

03.04.2013 um 23:00 Uhr

Na,

während der Arbeitszeit... zum Glück gibt es noch die persönliche Verteilzeit.

MfG

B
BloodyBeginner

04.04.2013 um 01:04 Uhr

Ich verstehe dass so dass der AG von lofty ein generelles Handyverbot im Betrieb anordnen will - also es gibt ja nicht nur Arbeitszeit -auf das das Urteil von blackjack hinweist-, sondern auch Pausen und in diesen kann man ja machen was man will.

M
Mitleser

04.04.2013 um 01:06 Uhr

Das Verbot ohne MB des AG betrifft jeglivhe Arbeitszeit. Ausgenommen sind also nur die Pausen laut ArbZG. Andere ggf zusatzliche und damit bezahlte Pausen sindvArbeitszeit. Hier gilt dann dascHandyverbot undvdie Missachtung kann am Ende die Kündigung bedeuten. PS, es gab schon Kinder in Kindergärten bevor es Handys gab. Diese Kinder haben überlebt.

G
gironimo

04.04.2013 um 12:13 Uhr

Hier wird eben oft das zitierte Urteil mißverstanden. In diesem Urteil geht es eben nur darum, dass der AG untersagen kann, während des Arbeitens gleichzeitig mit dem Handy zu telefonieren.

Im ganzen Betrieb das Handy zu verbannen wäre gleichzusetzen mit Rauchverbot, Alkoholverbot u.s.w. - ist also eine Frage der Ordnung im Betrieb und daher nicht ohne BR machbar.

Wenn Du jederzeit erreichbar sein musst und Du andeutest, Du könntest für ein persönliches Telefonat die Arbeit auch gut unterbrechen, sollte dies auch möglich sein.

Bei der Gestaltung der Arbeit spielen auch Recht und Billigkeit eine Rolle. Der AG ist auch verpflichtet auf die persönlichen Bedürfnisse der AN so weit wie möglich einzugehen. So gesehen ist ein totales Handyverbot aus meiner Sicht unverhältnismäßig.

M
Mainpower

04.04.2013 um 13:32 Uhr

Hallo, es gibt nicht nur das Handy!! Man kann sich in Notfällen auch in der Firma anrufen lassen, uber das Firmennetz. Als es noch kein Handy gab ging das auch. Zum generellen Handyverbot. Es gibt auch Firmen in denen aus gründen der betrieblichen Sicherheit nicht mit dem Handy telefoniert werden darf. Zum Beispiel in der Chemie, EX Bereiche und es gibt bestiimmt noch mehr Orte wo das telefonieren mit dem Handy verboten iet.

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