Erstellt am 03.04.2013 um 20:15 Uhr von blackjack
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09
Arbeitgeber können die Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit per Dienstanweisung verbieten. Das Benutzen von privaten Mobiltelefonen während der Arbeitszeit stellt kein mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten iSv § 87 I Nr. 1 BetrVG, so dass bei einem Verbot kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht.
Erstellt am 03.04.2013 um 20:53 Uhr von Gunzilein
Hallo,
hier stellt sich mir die Frage:
Meine Kita verlang von mir (alleinerziehender Vater) das ich telefonisch erreichbar bin.
Sollte der kleine mal wieder mit einem anderen zusammenknallen und ne Platzwunde haben... muss ich ja erreichbar sein.
Was wiegt hier wohl schwerer ?
MfG
Erstellt am 03.04.2013 um 20:56 Uhr von Nubbel
das ist leider nicht das problem deines arbeitgebers.
hast du schon mal mit ihm über diese ausnahme gesprochen?
für gewöhnlich schaffen erzieher es auch alleine einen krankenwagen zu rufen.
Erstellt am 03.04.2013 um 21:00 Uhr von Gunzilein
Na,
während der Arbeitszeit... zum Glück gibt es noch die persönliche Verteilzeit.
MfG
Erstellt am 03.04.2013 um 23:04 Uhr von BloodyBeginner
Ich verstehe dass so dass der AG von lofty ein generelles Handyverbot im Betrieb anordnen will - also es gibt ja nicht nur Arbeitszeit -auf das das Urteil von blackjack hinweist-, sondern auch Pausen und in diesen kann man ja machen was man will.
Erstellt am 03.04.2013 um 23:06 Uhr von mitleser
Das Verbot ohne MB des AG betrifft jeglivhe Arbeitszeit. Ausgenommen sind also nur die Pausen laut ArbZG. Andere ggf zusatzliche und damit bezahlte Pausen sindvArbeitszeit. Hier gilt dann dascHandyverbot undvdie Missachtung kann am Ende die Kündigung bedeuten. PS, es gab schon Kinder in Kindergärten bevor es Handys gab. Diese Kinder haben überlebt.
Erstellt am 04.04.2013 um 10:13 Uhr von gironimo
Hier wird eben oft das zitierte Urteil mißverstanden. In diesem Urteil geht es eben nur darum, dass der AG untersagen kann, während des Arbeitens gleichzeitig mit dem Handy zu telefonieren.
Im ganzen Betrieb das Handy zu verbannen wäre gleichzusetzen mit Rauchverbot, Alkoholverbot u.s.w. - ist also eine Frage der Ordnung im Betrieb und daher nicht ohne BR machbar.
Wenn Du jederzeit erreichbar sein musst und Du andeutest, Du könntest für ein persönliches Telefonat die Arbeit auch gut unterbrechen, sollte dies auch möglich sein.
Bei der Gestaltung der Arbeit spielen auch Recht und Billigkeit eine Rolle. Der AG ist auch verpflichtet auf die persönlichen Bedürfnisse der AN so weit wie möglich einzugehen. So gesehen ist ein totales Handyverbot aus meiner Sicht unverhältnismäßig.
Erstellt am 04.04.2013 um 11:32 Uhr von mainpower
Hallo,
es gibt nicht nur das Handy!! Man kann sich in Notfällen auch in der Firma anrufen lassen, uber das Firmennetz. Als es noch kein Handy gab ging das auch.
Zum generellen Handyverbot. Es gibt auch Firmen in denen aus gründen der betrieblichen Sicherheit nicht mit dem Handy telefoniert werden darf. Zum Beispiel in der Chemie, EX Bereiche und es gibt bestiimmt noch mehr Orte wo das telefonieren mit dem Handy verboten iet.
Erstellt am 04.04.2013 um 15:10 Uhr von mitleser
Gironimo, da liesst du das Urteil falsch. Der AG kann die private Handynutzung untersagen und dieses ohne MB des BR. ......http://reich-grimm.de/index.php?mact=News,cntnt01,print,0&cntnt01articleid=19&cntnt01showtemplate=false&cntnt01returnid=24 ..... und .... http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/mitbestimmungsrecht-des-betriebsrats-bei-verbot-der-handynutzung-waehrend-der-arbeitszeit-31-01-2011.1534/