Erstellt am 02.02.2016 um 09:31 Uhr von derdermalwjlwar
Macht eine Geschäftsordnung.
Solange jemand auf dem Smartphone zappt, ist das unkritisch, wenn auch unhöflich gegenüber dem Rest des BR.
Wenn jemand telefoniert oder gar eine Tonaufzeichnung macht, dann besteht das Risiko der "Öffentlichkeit der Sitzung". Das wäre dann ein Verstoß gegen §30 Satz4 BetrVG
Erstellt am 02.02.2016 um 09:37 Uhr von Zappelmann
Also erst einmal: Fordern kann jeder alles. Die Frage ist, "Kriegt er es auch?"
Nichts ist störender in einer Sitzung, als das Gebimmel von Handy und dergleichen.
SO WICHTIG IST KEINER!
Stellt einen Topf auf den Tisch, und wer das Ding in die Hand nimmt oder es bimmelt, 5 Teuros rein. Dazu brauch ich keine Geschäftsordnung, das kann mehrheitlich beschlossen werden und gut ist.
Erstellt am 02.02.2016 um 09:41 Uhr von celestro
Zunächst einmal darf man nicht heimlich Tonaufzeichnungen machen. Da braucht es dann also auch keinerlei § 30 BetrVG.
Erstellt am 02.02.2016 um 10:47 Uhr von gironimo
Denke auch - die Dinger gehören abgeschaltet.
Ihr könnt es ja beschließen und (sofern vorhanden) in die Geschäftsordnung schreiben.
>as Gefühl gehabt der BRV nimmt die Sitzungen auf. <
Und - was sagt er zu Eurem Gefühl?
Erstellt am 02.02.2016 um 11:00 Uhr von Niemand
@Zappelmann
darf der Br wirklich eine Kasse haben und beschließen, daß für bestimmte Verhaltensweißen Strafen verhängt werden.
Wenn der Verdacht beteht, daß eine Aufzeichnung ohne die Einwilligung aller gemacht wird, zeigt das Ganze an, denn es ist eine Straftat. Vieleich hilft ja aber auch sc hon das Thema auf die Tagesordnung setzen zu lassen.
"Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ist in Deutschland gemäß § 201 StGB ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird." Quelle: Wikipedia
Erstellt am 02.02.2016 um 11:22 Uhr von moreno
,,Stellt einen Topf auf den Tisch, und wer das Ding in die Hand nimmt oder es bimmelt, 5 Teuros rein. Dazu brauch ich keine Geschäftsordnung, das kann mehrheitlich beschlossen werden und gut ist''
@Zappelmann das glaubst aber auch nur Du!!!!!
Erstellt am 02.02.2016 um 13:00 Uhr von Zappelmann
Neiiiin, der BR darf natürlich keine Kasse haben, dann nehmt eben einen Briefumschlag und nennt es Kinderhilfswerk.
Und ja, diese Bimmeldinger haben in einer Sitzung NICHTS zu suchen. Dafür hatte ich auch die Mehrheit bekommen und komischerweise machten auch alle das Teil aus!
Man kann allerdings auch alles verkomplizieren. Immer einen Paragraphen in der Hinterhand, was nicht gesegnet, das darf nicht sein.
Erstellt am 02.02.2016 um 14:19 Uhr von nuischetjut
Nu macht hier mal nicht sonen Film davon. Beim ersten Bimmeln wird das Fenster geöffnet und beim zweiten erhält es Durchgangsbesuch und gut isses.
Erstellt am 02.02.2016 um 14:29 Uhr von Niemand
Wie geht es denn bei euch zu? Bei uns wäre wohl bald keiner mehr im BR wenn man für die Sitzungen das Telefon komplett aus machen müsste. Die Dinger werden auf Vibrationsalarm gestellt und man kann dann entscheiden ob man kurz raus muss oder den Anruf ablehnt.
Die Aufzeichnung der BR Sitzung ist aber eine andre Nummer und gehört unterbunden, da die Sitzung nicht öffentlich ist und die Aufzeichnung von Gesprächen ohne Einverständniss eine Straftat ist.
Erstellt am 02.02.2016 um 14:54 Uhr von nuischetjut
Mag sein. Aber ein offenes Fenster kommt immer gut! Und wenn der Blick dann noch passt.....
Erstellt am 02.02.2016 um 15:47 Uhr von Niemand
Je nachdem wo sich der Sitzungsraum befindet kann das offene Fenster auch ein Problem mit der nicht öffentlichkeit der BR Sitzung ergeben.
Erstellt am 02.02.2016 um 16:01 Uhr von moreno
@Zappelmann ja willkommen im Reich der § :-) egal ob Kasse oder Kinderhilfswerk Du kannst niemals einen Beschluss machen das ein BRM irgend etwas bezahlen muss.
@nuschiwuschi oder wie du Dich nennst, wir reden von Betriebsratssitzung und nicht von Kneipenschlägerei.
Erstellt am 02.02.2016 um 16:13 Uhr von Hoppel
@ derdermalwjlwar
"Solange jemand auf dem Smartphone zappt, ist das unkritisch,..."
Diese Meinung halte ich für ausgemachten Unsinn!
Außerdem ... wer soll/darf denn überprüfen, ob tatsächlich "nur" gezappt wird?
Ungeachtet dessen, wird man wohl von JEDEM BRM verlangen dürfen, dass Handy & Co während einer BR Sitzung in der Tasche bleiben.
MUSS ein BRM aus bestimmten Gründen zwingend erreichbar sein, kann es das ja zu Beginn einer BR-Sitzung mitteilen.
Erstellt am 02.02.2016 um 16:42 Uhr von Pjöööng
Zitat (Niemand):
"Bei uns wäre wohl bald keiner mehr im BR wenn man für die Sitzungen das Telefon komplett aus machen müsste."
Wie will ein BR ernstgenommen werden, wenn nicht einmal seine Mitglieder die Sitzung ernst nehmen?
Erstellt am 02.02.2016 um 16:59 Uhr von Niemand
Wenn man in einem Betrieb arbeitet, der dafür verantwortlich ist, daß wichtige Infrastruktur am laufen bleibt und entsprechende Verträge hat, würden Mitarbeiter sich nicht in den Betriebsrat wählen lassen wenn sie nicht die Möglichkeit hätten selbst zu entscheiden was gerade wichtiger ist. Ihr wäret wohl die ersten, die schreien würden. wenn die Systeme die wir betreuen mal so 5 Stunden wegen einer BR sitzung nicht laufen würden, weil der zuständige Kollege sich wegen BR sitzung nicht darum kümmert und keinen Techniker raus schickt. Das weiß bei uns jeder und wenn es ohne den Kollegen nicht geht wird der TO verschoben oder problemlos eine Sondersitzung anberaumt.
Erstellt am 02.02.2016 um 17:11 Uhr von Pjöööng
Und wenn diese achsowichtigen Systeme in der Nacht, am Wochenende, während Krankheit oder Urlaub nicht laufen, dann ist das kein Problem?
Erstellt am 02.02.2016 um 17:52 Uhr von Niemand
Doch dafür gibt es einen Bereitschaftsplan. Jedoch wird diese Bereitschaft wegen einer Besprechung oder BR Sitzung nicht ausgesetzt. Da die Wahrscheinlichkeit gering ist, daß ein Fehler so hoch eskaliert, daß ein hier genannter Verantwortlicher tätig werden muss macht es keinen Sinn deshalb alle Bereitschaftspläne wegen einer Sitzung anzupassen. Nur muss man halt am Telefon erreichbar bleiben. Damit verdienen wir unser Geld.
Darum geht es aber in der Frage nicht, sondern darum, daß ein BR Mitglied verdächtigt wird illegaler Weise die Gespräche wärend der Sitzung aufzuzeichnen.
Das Verlangen mein Telefon wärend der Sitzung aus zu schalten und die Kontrolle dessen wäre für mich auch ein viel zu großer Einschnitt in meine Privatsphäre.
Erstellt am 02.02.2016 um 19:13 Uhr von jorojo
Hallo
Was habt ihr für eine komische Meinung auf Bezug "Handy in Betriebsratsitzung"
Das Handy ist vor der Sitzung auszuschalten.
Einzige Ausnahme Betriebssanitäter oder vergleichbar.
Wer meint er muss auch während der Sitzung erreichbar sein, überschätzt sich selbst, oder hat eine Funktion bei der er es sich überlegen sollte, ob er als BR hier noch richtig ist.
Gruß jorojo
Erstellt am 02.02.2016 um 19:33 Uhr von moreno
Das sollte jedes Gremium ganz allein für sich klären!
Erstellt am 03.02.2016 um 00:02 Uhr von Pjöööng
Zitat (Niemand):
"Doch dafür gibt es einen Bereitschaftsplan. Jedoch wird diese Bereitschaft wegen einer Besprechung oder BR Sitzung nicht ausgesetzt."
Das ist eine Entscheidung des Arbeitgebers, die möglicherweise vernünftig ist. Wenn dadurch aber Unterbrechungen der BR-Sitzung notwendig sind, dann ist das ein völlig inakzeptabler Eingriff des Arbeitgebers in die Betriebsratsarbeit.
Zitat (Niemand):
"Das Verlangen mein Telefon wärend der Sitzung aus zu schalten und die Kontrolle dessen wäre für mich auch ein viel zu großer Einschnitt in meine Privatsphäre."
Die Einschränkungen die sich durch Dein Arbeitsverhältnis ergeben sind aber kein zu großer Einschnitt in Deine Privatsphäre?
Erstellt am 03.02.2016 um 11:04 Uhr von Zappelmann
... egal ob Kasse oder Kinderhilfswerk Du kannst niemals einen Beschluss machen das ein BRM irgend etwas bezahlen muss. ...
Häng dich mal nicht an dem Begriff Beschluss fest, ist blöd gewählt. Abstimmung, Einverständnis, Festlegung ... was weiß ich ...
Wieso muss einer etwas zahlen? Ausknipsen heißt das Wunderwort, und wem das nicht passt, sollte mal in sich gehen, wie wichtig er wirklich ist.
Erstellt am 03.02.2016 um 12:14 Uhr von moreno
@Zappelmann ist alles blöd gewählt wenn einer sagt er zahlt nichts dann zahlt er nichts.
Was Du jetzt mit ausknipsen meinst hab ich keine Ahnung aber wenn du meinst das jemand aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden kann weil sein Handy mal klingelt dann solltest Du mal nicht in Dich gehen aber vielleicht mal ein Betriebsratsseminar besuchen.