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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BRV verdreht Wahrheiten

B
Birger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Betriebsrat wurde per Listenwahl gewählt, sodass nun quasi 2 "Parteien" im BR vertreten sind. Derzeit ist es so, dass unser BRV und sein Stellverteter massiv gegen BR-Mitglieder vorgeht die auf der "anderen" Liste standen, indem Unwahrheiten beim Kunde über diese Mitglieder verbreitet werden, Aussagen während der BR-Sitzung werden verdreht und sinnentstellt ins Protokoll geschrieben. Während der Sitzung verbietet er dem Schriftführer gewisse Dinge ins Protokoll aufzunehmen, verändert Anträge von o.g. BR-Mitgliedern so, dass der Hintergrund und die Antragsformulierung verkehrt werden, um die Antragsteller in ein schlechtes Licht zu rücken usw. Kollegen werden vom BRV massiv verbal angegriffen, sein Stellvertreter ist immer dabei und bezeugt dann, dass dies keinesfalls so war. Auf diese Vorfälle angesprochen, streitet er alles ab und behauptet das sei eine Rufmordkampagne gegen ihn. Die meisten Kollegen außerhalb des BR bekommen von dem ganzen Theater nichts mit. Denen erzählt er auch, dass die BR-Mitglieder der anderen Liste ständig versuchen gegen die Kollegen zu arbeiten, dass sie nicht vertauenswürdig sind und die BR-Arbeit nicht ernst nehmen. Wie geht man gegen ein solchen Menschen vor? Arbeitsgericht, evtl. Strafanzeige? Oder gibt es andere Möglichkeiten?

Viele Grüße

1.86507

Community-Antworten (7)

P
pertersman

28.03.2013 um 15:50 Uhr

Jedes BRM hat das Recht eine Stellungnahme/Anlage zur Niederschrift fertigen. Diese müssen dann der Niederschrift beigefügt werden. Weigert sich der BRV hier, wäre es eine Pflichtverletzung und man könnte ihn dann per ArbG Beschluss dazu zwingen. ....... Einwendungen

Wenn ein Protokoll teilweise oder als Ganzes an eine außenstehende Person, also einen Vertreter des Arbeitgebers oder einer Gewerkschaft, übermittelt wurde, hat diese Person das Recht, gegen das Protokoll Einwände zu erheben. Diese Einwendungen müssen schriftlich erfolgen und sind dem Protokoll hinzuzufügen (§ 34 Abs. 2 Satz 2 BetrVG).Auch Betriebsratsmitglieder können Einwände gegen das Protokoll erheben. Sie müssen vom Betriebsrat entgegengenommen und ggf. behandelt werden, auch wenn der Betriebsrat mehrheitlich anderer Meinung als die Person, die den Einwand erhebt, ist. In jedem Fall muss eine Einwendung schriftlich aufgenommen und dem Protokoll hinzugefügt werden.Einwendungen müssen – ob von Außenstehenden oder von Betriebsratsmitgliedern – unverzüglich erhoben werden. Unverzüglich bedeutet, dass die Person, die den Einwand erhebt, ihn erheben muss, sobald sie Kenntnis vom Inhalt des Protokolls erhält (nicht, sobald sie Kenntnis erhalten könnte, sondern sobald sie tatsächlich Kenntnis hat – wenn die Person verreist ist, beginnt die Einspruchsfrist eben später). Eine genaue Frist, etwa in der Art “ein Tag”, ”eine Woche” o. ä. ist nicht vorgesehen. Man muss aber der betreffenden Person natürlich eine gewisse ”Reaktionszeit” einräumen, die bis zu einer Woche lang sein sollte.Kommt der Einwand verspätet, muss er nicht mehr zu Protokoll genommen werden.Dass ein Protokoll genehmigt werden muss, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Es kann durch Geschäftsordnung geregelt werden, dass auf jeder Sitzung eines Gremiums das Protokoll der jeweils vorherigen Sitzung genehmigt wird. Das Recht auf Einwendungen kann dadurch aber nicht beschnitten werden.Jedenfalls gilt: Ein unterzeichnetes Protokoll ist eine Urkunde und darf nicht geändert werden. Auch wenn sich alle Beteiligten einig sind, dass das Protokoll eine Fehler enthält, darf es nicht nachträglich korrigiert werden. Selbst redaktionelle Korrekturen sind nicht zulässig. In solch einem Fall muss das Protokoll eben um einen – ggf. mehrheitlich unterstützten bzw. beschlossenen – Einwand oder eine Ergänzung erweitert werden.

L
Lotte

28.03.2013 um 16:22 Uhr

Birger, wie ist es denn auf Betriebsversammlungen? Schwierig ist immer, wenn die KollegInnen das Gefühl bekommen, dass der BR nur um sich selbst kreist. Besser, Ihr überzeugt mit Euren Inhalten. Ihr dürft zum Beispiel die KollegInnen informieren, was Ihr durchsetzen wollt, welche Inhalte Ihr verfolgt und wo Ihr auf Grenzen stoßt. Auch darüber, dass Ihr etwas wolltet und die anderen nicht, dürft Ihr reden. Übrigens scheint Euer BRV ja große Angst vor Euch zu haben, wenn er zu solchen Mitteln greift. LG Lotte

G
gironimo

28.03.2013 um 16:30 Uhr

Ich sehe auch das Mittel der Öffentlichkeitsarbeit als die effektivste Lösung an. Ihr solltet dabei nur nicht zu den gleichen Mitteln greifen, wie der BRV.

Also sachlicher Beitrag in einer Betriebsversammlung oder Rundschreiben (-Mail) der Fraktion oder ähnliches.

Vielleicht gelingt es auch, durch sachliche Überlegenheit die Mehrheitsverhältnisse im BR zu ändern.

B
Birger

28.03.2013 um 16:40 Uhr

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Die letzte Betr.Versammlung war grauenhaft. Wenn der BRV auf o.g. Vorkommnisse angesprochen wurde, faselte er wieder von dieser widerlichen Rufmordkampagne, der er dauernd ausgesetzt sei, sein Stellvertreter bezeugte die ganze Zeit die Redlichkeit des BRV und bezichtigte die Frager der Lüge. Danach wurden alle Fragen abgewürgt mit Sätzen wie: "Ich habe keine Lust mehr, mich derlei Anfeindungen zu stellen, ich diskutiere darüber nicht mehr."

Beschwerden der BR-Mitglieder der- ich sage mal "falschen"- Liste (in den Augen des BRV), wegen Verdrehung der Tatsachen wurde nicht stattgegeben, weder wurde das ins Protokoll aufgenommen, noch anders gewürdigt. Darauf folgende Anträge auf Streichung der falschen Sachverhalte wurden abgelehnt, Anträge auf Streichung der vom BRV absichtlich falsch formulierten Tagesordnungspunkte wurden abgelehnt, stattdessen wurde darüber abgestimmt und dies dann als Demokratie verkauft. Auf E-Mails wird nicht geantwortet usw. usf. Zwei Mitglieder haben bereits ihr Mandat niedergelegt, einer wurde beim Kunden derart diffamiert, dass er beinahe seinen Arbeitsplatz im Hause des Kunden verloren hätte ( 2 Monate durfte er das Haus nicht mehr betreten), die andere ist alleinerziehende Mutter, und die Sitzungen wurden auf einen Zeitpunkt verlegt, den man mit einem Kleinkind zu Hause einfach nicht wahrnehmen kann. Anträge auf Änderung der Sitzungszeit wurden abgelehnt. So könnte man noch stundenlag weiterberichten, das Schlimmste ist, dass "seine" Liste mehr Sitze hat als die andere, und die Mitläufer decken alles.

B
betriebsratten

28.03.2013 um 16:52 Uhr

von JEWS oder aus einem offiziellen Kommentar?

Gruss von den Betriebsratten

B
Birger

28.03.2013 um 16:58 Uhr

ich verstehe diese Frage leider nicht....JEWS? Offizieller Kommentar?

Bitte um Erläuterung

P
pertersman

28.03.2013 um 18:19 Uhr

@Lotte, diese Webseite verweigett leider hin und wieder besonders am Ende eines Textes, dass man solche Webseiten, wohl weil Mitbewerber, angibt die Speicherung.

@Betriebsratten, der Text ist zwar von der Webseite entspricht aber dem geltenden Recht aus dem BetrVG. Warum fragen/ benötigen immer wieder BR Texte und Aussagen aus Urteilen und oder Kommentaren. Es sollte und reicht doch das Gesetz. Gerade auch weil es in Kommentaren teils unterschiedliche Rechtsmeinungen/Auslegungen gibt und sogar auch in Urteilen. Gerade bei Urteilen muss man wenn es keine Grundsatzentscheidungen sind, stets auch den Klagegrund beachten.

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