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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Listenwahl Name und Vorname verdreht - ist die Liste ungültig?

N
nc2001
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei der abgabe der liste ist uns aufgefallen , dass zewei mitarbeiter namen und vornamen verdreht haben. ist die liste jetzt ungültig? muss sie neugeschrieben werden oder reicht ein pfeil dazwischen? bitte ist dringend. liebe grüße nc2001

3.38001

Community-Antworten (1)

B
Benno_BRB

08.03.2006 um 11:54 Uhr

Moin Moin!

Ich denke es handelt sich um einen "heilbaren" Fehler. Die Listenvertreter sollten sich darum kümmern.

Und der Stimmzettel kann - denke ich - den Vor- und den Nachnamen der betreffenden Person richtig darstellen. Anders verhält es sich - und damit "unheilbar" wenn der Vorname der einen Person dem Nachnamen der anderen Person zugeordnet wurde. In diesem Fall sollten sie schleunigst einen neuen Vorschlag machen. Denn hier kommen gleich mehrere "Krankheiten" zusammen. Daher ist diese Vorschlagsliste dann "unheilbar" falsch!!!

Schönen Tag noch!

Benno

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