Erstellt am 28.03.2013 um 10:14 Uhr von littlebridge
...das bedeutet: Einleitung von Neuwahlen :-/
Erstellt am 28.03.2013 um 10:25 Uhr von Tanzbär
> Kann sie das Mandat ruhen lassen, bis ihr Problem gelöst ist?
Sowas ist nicht vorgesehen. Mandat niederlegen ist Einbahnstraße, da gibt es kein zurück. Auch PAUSIEREN ist nicht vorgesehen.
Information über Einleitung von Neuwahlen gehen an den AG und natürlich an eure Wähler!
Erstellt am 28.03.2013 um 10:35 Uhr von Watschenbaum
man könnte ja auch mal stillschweigend als BR-Mitglied etwas kürzer treten, ohne das an die große Glocke zu hängen, falls es einen absehbaren Zeitraum betrifft
offiziell das Amt niederzulegen löst natürlich bei eurer Konstellation einiges aus.........
Erstellt am 28.03.2013 um 11:54 Uhr von Lotte
Hallo haselmaus,
wenn Ihr den Vorschlag von watschenbaum folgt, dürfte aber noch niemand über ihre Rücktrittsvorhaben Bescheid wissen, sonst kommt das in der Durchführung sehr schräg rüber.
Sowieso ist ja hier wirklich die Frage, ob Neuwahlen nicht die bessere Wahl sind? Oder gibt es keine Aussicht auf Kandidaten?
LG Lotte
Erstellt am 28.03.2013 um 19:17 Uhr von petersmaier
Der Rat von Watsche.... kann auch noch viel später sehr unangenehme Folgen haben, wenn nämlich das ArbG ggf später im Rahmen eines Verfshren zB auch Kündigungsschutzverfahren, dass ab einem Zeitpunkt wegen fehlerhafter Ladung bzw unterlassen einer zwingenden Neuwahl alle Beschlüsse nichtig waren. Weiter kann jeder Wahlberechtigte ggf per ArbG die Neuwahl bzw einsetzen eines WV erzwingen.
Erstellt am 28.03.2013 um 19:22 Uhr von Kölner
@peters....
Das ist natürlich DER Hinweis und so wahrscheinlich wie die Einzigartigkeit Deines nicks.