BR-Mandat ruhen lassen
Guten Tag, eben hat ein BR-Mitglied das Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt. Wir sind nun nur noch 4 von 5 Mitgliedern und sind in unserer Entscheidung"gewalt" eingeschränkt. Ein Ersatzmitglied haben wir keines mehr. Kann sie das Mandat ruhen lassen, bis ihr Problem gelöst ist?
... und - wen muss ich davon in Kenntnis setzen?
Herzliche Grüße Karin Seekircher
Community-Antworten (6)
28.03.2013 um 11:14 Uhr
...das bedeutet: Einleitung von Neuwahlen :-/
28.03.2013 um 11:25 Uhr
Kann sie das Mandat ruhen lassen, bis ihr Problem gelöst ist?
Sowas ist nicht vorgesehen. Mandat niederlegen ist Einbahnstraße, da gibt es kein zurück. Auch PAUSIEREN ist nicht vorgesehen.
Information über Einleitung von Neuwahlen gehen an den AG und natürlich an eure Wähler!
28.03.2013 um 11:35 Uhr
man könnte ja auch mal stillschweigend als BR-Mitglied etwas kürzer treten, ohne das an die große Glocke zu hängen, falls es einen absehbaren Zeitraum betrifft
offiziell das Amt niederzulegen löst natürlich bei eurer Konstellation einiges aus.........
28.03.2013 um 12:54 Uhr
Hallo haselmaus, wenn Ihr den Vorschlag von watschenbaum folgt, dürfte aber noch niemand über ihre Rücktrittsvorhaben Bescheid wissen, sonst kommt das in der Durchführung sehr schräg rüber.
Sowieso ist ja hier wirklich die Frage, ob Neuwahlen nicht die bessere Wahl sind? Oder gibt es keine Aussicht auf Kandidaten? LG Lotte
28.03.2013 um 20:17 Uhr
Der Rat von Watsche.... kann auch noch viel später sehr unangenehme Folgen haben, wenn nämlich das ArbG ggf später im Rahmen eines Verfshren zB auch Kündigungsschutzverfahren, dass ab einem Zeitpunkt wegen fehlerhafter Ladung bzw unterlassen einer zwingenden Neuwahl alle Beschlüsse nichtig waren. Weiter kann jeder Wahlberechtigte ggf per ArbG die Neuwahl bzw einsetzen eines WV erzwingen.
28.03.2013 um 20:22 Uhr
@peters.... Das ist natürlich DER Hinweis und so wahrscheinlich wie die Einzigartigkeit Deines nicks.
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