Erstellt am 27.03.2013 um 13:43 Uhr von Rapper
Lies dir das durch, dann hast Du deine Antworten
"Die SchwbV hat das Recht, an den Sitzungen der Arbeitnehmervertretung teilzunehmen (§ 95 Abs. 4 SGB IX) und ist von dieser in allen, die schwerbehinderten Beschäftigten betreffenden Belangen, umfassend zu beteiligen. Sie kann beantragen, Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Dieses Teilnahmerecht gilt nach der schwerbehindertenrechtlichen Fachliteratur auch für alle Arbeitsgruppen des Betriebsrats nach § 28a BetrVG analog § 95 Abs. 4 SGB IX."
Erstellt am 27.03.2013 um 13:46 Uhr von Kölner
Erstellt am 27.03.2013 um 13:50 Uhr von Rapper
Kölner,
ich denke eher mal Unwissen und etwas neid :-)
Erstellt am 27.03.2013 um 14:13 Uhr von Foxbat
@Rapper: Vielen Dank erstmal für die Info
@Kölner: Nein, hat nix mit Neid zu tun. Es ist nur so, dass sich hier im Betrieb mittlerweile sehr viele Kollegen darüber Aufregen, daß sich der SBV grundsätzlich für jede Sizung freistellen lässt. Sie haben halt das Gefühl, daß der Kollege sein Amt ausnutzt um der Arbeit, welche sie dann für ihn mitmachen müssen, aus dem Weg zu gehen.
Erstellt am 27.03.2013 um 14:26 Uhr von klagen
Foxbat, es ist hier doch das Gleich wie bei BRM!!!! Hier sollte der BR handen, dass auch hier wie bei BRM eben nicht die Koll die Arbeit mitmachen müssen, sondern der AG wie es das Gesetz vorsieht für Esatz, Aushilfe Sorge tragen muss. Denn das Gesetz verlangt ja die Freistellung von der Arbeitspflicht. Also eigentlich vergleichbar mit Koll welche in Urlaub, krank oder in Überstundenabbau sind. Wenn es aus solchen Gründen zu Arbeisverdichtungen oder Mehrarbeit bei anderen kommen sollte muss der BR handeln.
Erstellt am 27.03.2013 um 18:00 Uhr von nicoline
*sondern der AG, wie es das Gesetz vorsieht, für Esatz, Aushilfe Sorge tragen muss. *
genau das sieht das Gesetz eben nicht vor. Weder das BetrVG noch das SGB IX. Wenn das so wäre, wie Du es behauptest, dann würde diese Frage hier nicht stehen.
Erstellt am 27.03.2013 um 18:05 Uhr von gironimo
Es gibt ja außerdem mehr Berührungspunkte als man auf dem ersten Blick sieht. Es muss ja nicht ausdrücklich auf der Tagesordnung stehen, dass es um die Einführung einer Hebehilfe für einen Behinderten geht - oder so.
Selbst wenn es beispielsweise um Soll-Zahlen, Zielvereinbarung oder Prämien geht, könnte durchaus auch die SBV ein gesteigertes Interesse daran haben, mitzureden.
Die Themen sind kaum zu begrenzen ......
Erstellt am 27.03.2013 um 18:13 Uhr von Nubbel
*sondern der AG, wie es das Gesetz vorsieht, für Esatz, Aushilfe Sorge tragen muss. *
genau das sieht das Gesetz eben nicht vor. Weder das BetrVG noch das SGB IX. Wenn das so wäre, wie Du es behauptest, dann würde diese Frage hier nicht stehen.
Antwort 6 Erstellt am 27.03.2013 um 18:00 Uhr von nicoline 210459
stimmt, das sieht das gestz nicht vor. aber es gibt einen anderen weg
Nein, hat nix mit Neid zu tun. Es ist nur so, dass sich hier im Betrieb mittlerweile sehr viele Kollegen darüber Aufregen, daß sich der SBV grundsätzlich für jede Sizung freistellen lässt. Sie haben halt das Gefühl, daß der Kollege sein Amt ausnutzt um der Arbeit, welche sie dann für ihn mitmachen müssen, aus dem Weg zu gehen.
Antwort 4 Erstellt am 27.03.2013 um 14:13 Uhr von Foxbat 210456
wenn es durch die freistellung zu arbeitsverdichtung und dadurch zum unmut der kollegen kommt, ist es behinderung der br arbeit. das gleiche gilt auch für sbv.
Erstellt am 27.03.2013 um 18:18 Uhr von Foxbat
Also ich habe erst letzte Woche wieder eine Tagesordnung des BR gesehen und die ist in meinen Augen einfach standartisiert. Da könnte man wirklich alles rein interpretieren.
Und ich habe auch noch niergends gelesen, das der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, daß der AG für Ersatz oder Aushilfe sorgen muß.
Da wir hier in einem Schichtbetrieb arbeiten und der Dienstplan für alle offen aushängt, bzw. dem BR vorliegt, sollte ich als BRM oder SBV doch auch mal drauf schauen und wenn ich sehe, daß nicht genügend Leute da sind mal darauf verzichten in eine Sitzung zu gehen.
Vorallendingen wenn, wie ich schon selbst mitbekommen habe, der SBV einfach nur da sitzt und sich zu nichts äußert.
Erstellt am 27.03.2013 um 18:22 Uhr von Nubbel
foxbat, da du selbst dem anschein nach kein brm bist, ist es nicht verwunderlich das du recht ahnungslos bist;)
es ist die pflicht eines brm an den sitzungen teilzunehmen! alles andere ist eine pflichtverletzung!
wenn eure dienstpläne so aussehen wie du beschreibst habt ihr ein ganz anderes problem.
daraus ergeben sich dann weitere fragen:
warum kennst du den inhalt der tagesordnungen?
warum weisst du wer was sagt, oder auch nicht sagt?
Erstellt am 27.03.2013 um 18:32 Uhr von nicoline
Foxbat,
*sollte ich als BRM oder SBV doch auch mal drauf schauen und wenn ich sehe, daß nicht genügend Leute da sind mal darauf verzichten in eine Sitzung zu gehen.*
Fakt ist, dass das Ehrenamt Vorrang hat vor der Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Das kommt bei den Kollegen, die für die BRM "mitarbeiten müssen" nicht immer gut an, aber eine funktionierende Interessenvertretung hätten sie dann doch auch gerne.
Mal unabhängig davon, ob der BR eine Behinderung der BR Arbeit geltend macht oder nicht. Den MA bleibt die Möglichkeit sich gem. § 84 BetrVG beim AG über die Arbeitsverdichtung durch das Fehlen der BRM oder der SBV zu beschweren, oder, beim BR gem. § 85 BetrVG über den gleichen Sachverhalt. Vielleicht unterstützt ihr damit ja den BR.
Erstellt am 27.03.2013 um 18:42 Uhr von Foxbat
@Nubbel
Nein ich bin kein BRM sondern nur Ersatzmitglied, war aber unter anderem auch schon für vier Jahre BRM.
Ich kenne die Tagesordnungen, weil ich in dieser Legislaturperiode schon mehrmals als Ersatzmitglied nachgerückt bin. Daher kann ich auch beurteilen, wann der SBV mal was gesagt hat oder nicht. In den letzten 6 Wochen mußte ich wegen krankheitsbedingtem Ausfall jedesmal an den Sitzungen teilnehmen und habe mitbekommen, wie sich der SBV verhält.
Erstellt am 27.03.2013 um 18:58 Uhr von Nubbel
schade, auch ersatzmitglieder sollten geschult sein.
Erstellt am 27.03.2013 um 22:47 Uhr von klagen
..... von der Arbeirspflicht freistellen, bedeutet diese muss in dieser Zeit nicht erbracht und auch nicht nachgeholt werden. Denn auch die Nachholung wäre eine Behinderung im/wegen des Mandates. Gleiches, also auch Behinderung wäre es, wenn es zu Arbeitsverdichtungen oder Mehrarbeit aus diesem Grunde käme. Auch weil dann wue ja hier beschrieben, die anderen Koll. dem BR/BRM Druck machen und diese ggf auffordern das Mandat nicht wahrzunehmen. Weiter gibt es den § 40 BetrVG bzw § 96 SGB IX, nach diesen hat der AG die Kosten welche sich aus dem Mandat ergeben zu tragen. Dazu gehören dann auch ggf zusätzliche wegen des Mandates anfallende Personalkosten. Dieses ergibt sich ja zB auch für den "Ersatz-AN" auf dem Arbeitsplatz des freigestellten Mandatsträger.
Der BR ist hier also im Rahmen der Personalplanung gefordert. Er muss fesstellen, welchen zusätzlichen Personalbedarf es wegen der Mandatstätigkeit gibt und handeln. In Betrieben und oder Diensstellen, wo Arbeitsbereichen Peronalposten zugewiesen werden, wenn es der BR/PR gut macht Mandatsträger eben diesen Bereichen nicht als Vollzeitkräfte zugewiesen sondern wie Teilzeitler. Dann werden die Kostenstellen dieser Arbeutsbereiche auch NICHT mit 100% der Personalkosten dieser belasstet sondrn nur anteilmäßig. Der Rest der Personalkosten geht auf due oberste zentrale Kostestelle welche dann die Kosten gleichmäßig auf alle Kostenstellen verteilt. Denn die Kodten hat ja der AG und nicht drr Bereich zu tragen in dem der Mandatsträger arbeitet.
Wir haben dieses alles auch so geregelt, dadaurch gibt es diese Probleme auch nicht. Keine Arbeitsverdichtung und kein mitarbeiten für den Mandatsträger. Einfach in duese Bereiche entsprechend mehr Personal oder weniger Arbeit.
Erstellt am 28.03.2013 um 08:44 Uhr von gironimo
Foxbat
wie der SBV seinen Job macht, solltest Du ihm schon überlassen. Selbst wenn er nur zuhört und nichts zu den Themen sagt, heißt es ja noch gar nichts. Das er zu den Sitzungen kommen muss, belegt ja schon Deine Aussage, dass aus der Tagesordnung überhaupt nicht ersichtlich ist, welche Themen zur Sprache kommen werden.
Fakt ist auch, dass der AG verpflichtet ist dafür Sorge zu tragen, dass die SBV ungehindert ihre Aufgaben füllen kann. Wie der AG dies tut ist seine Sache. Er kann Ersatzpersonal stellen aber genauso gut sagen, dass die Arbeit so lange liegen bleibt. Auf keinem Fall ist es aber Sache der SBV (oder des BR) selbst dafür zu sorgen, dass die Arbeit rund läuft.
Das AG oft die Situation ausnutzen, und den anderen AN in der jeweiligen Abteilung die Arbeit aufbrummen (was denen natürlich sauer aufstößt), dürfte bekannt sein. Da solltet Ihr alle gemeinsam (auch Du als Ersatzmitglied) Aufklärungsarbeit bei den Kollegen leisten und denen deutlich machen, dass sie sich den Schuh nicht anziehen müssen und nicht mehr als ohnehin viel arbeiten brauchen - und das das eigentliche Problem beim AG liegt und nicht bei der SBV oder dem BR.