Erstellt am 26.03.2013 um 11:44 Uhr von Kulum
Zur ersten Frage - kommt drauf an, an welches Gericht du gerätst. Das ArbG München hat 2010 ja bezüglich der Entfristung gesagt, das LAG Niedersachsen war 2012 anderer Meinung.
Deine zweite Frage ist wohl eher n Fall für ne WiSo Klausur.
Erstellt am 26.03.2013 um 11:57 Uhr von Lotte
Hallo Enrico,
bei Fragen zur Befristung (Rechte/Pflichten) könntest Du im TzBfG fündig werden.
Zum Ende der Befristung: Wenn die Befristung normal (ohne Mandatsübernahme) weiter verlängert oder entfristet worden wäre, besteht eine Chance, sonst ist es eher schwierig. Aber wie kulum schon schreibt: Vor Gericht und auf hoher See...
LG Lotte
Erstellt am 26.03.2013 um 13:36 Uhr von Enrico
Hallo ihr beiden,
zu aller erst möchte ich mich bei euch bedanken das ihr mir immer so hilfreich zur seite steht! Ich habe zur zeit noch einen befristeten Arbeitsvertrag und möchte gern für die nächste betriebsratswahl im mai kandidieren! Ein befristeter Vertrag kann ja nur einmal mit einem befristeten vertrag verlängert werden! Die dauer des betriebsrates ist aber 5 jahre! Muss der arbeitgeber mich nun dann unbefristet verlängern oder nicht?
Viele Grüße von Enrico
Erstellt am 26.03.2013 um 13:47 Uhr von Kulum
oha, da sind ein paar Irrtümer aufgetreten. Ein ohne Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag kann per Gesetz bis zu 3x verlängert werden bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren. Ein mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag kann theoretisch beliebig oft verlängert werden.
Die Amtszeit des BR beträgt vier Jahre, nicht fünf. Das kann zwar vorkommen, sollte aber eher die Ausnahme sein.
Naja und zur Entfristung siehe oben
Erstellt am 26.03.2013 um 15:46 Uhr von gironimo
Wie oben schon erwähnt. Die Rechtsprechung ist aus meiner Sicht in dieser Frage noch nicht vollständig gefestigt. Die Chancen der Entfristung stehen jedenfalls nicht schlecht. (Im Moment gilt die Lieblingsformulierung der Juristen: "Es kommt darauf an")
Ich würde mich an Deiner Stelle nicht davon abhalten lassen, für den BR zu kandidieren. Wenn Du gewählt wirst, würde ich dann einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und mit ihm die Situation erörtern.
Erstellt am 26.03.2013 um 18:58 Uhr von klagen
Bei dem Münchener Urteil ist auchnzu beachten, dass die entscheidende Frage ja gar nicht mehr abschließend behandelt wurde, da essich erledigt hatte. Daher gab ey auch keine Inxtanz mehr.
Erstellt am 28.03.2013 um 16:01 Uhr von Betriebsratten
@ kulum und alle
Hast Du die AZ?
Gruss von den Betriebsratten
Erstellt am 28.03.2013 um 16:13 Uhr von blackjack
ArbG München 08.10.2010 - 24 Ca 861/10,
LAG Berlin-Brandenburg 04.11.2011 Az.: 13 Sa 1549/11
LAG Niedersachsen: Urteil vom 08.08.2012 - 2 Sa 1733/11