Meisterschule
Hallo, wir haben nur eine kleine Frage Wenn ein MA eine Meisterschule auf Teilzeit besucht / macht, hat dieser dann den gleichen Kündigungsschutz wie alle anderen MA ? Oder gibt es da andere Richtlinien ?!
Danke
Community-Antworten (2)
25.03.2013 um 17:22 Uhr
Eine Schule besuchen? Wie ist Deine Frage zu verstehen? Macht er die Schule als betriebliche Fortbildung? Meinst Du den Kündigungsschutz zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte? Da sehe ich grundsätzlich keine Unterschiede.
26.03.2013 um 07:36 Uhr
Hallo Thomashubert, so lange der Mitarbeiter angestellt ist, genießt er auch den Kündigungsschutz gem. AV/TV/Gesetz.
Bei Teilzeit gibt es keine Diskriminierung , es gilt § 4 TzBfG. LG Lotte
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