W.A.F. LogoSeminare

Meisterschule

T
Thomashubert
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben nur eine kleine Frage Wenn ein MA eine Meisterschule auf Teilzeit besucht / macht, hat dieser dann den gleichen Kündigungsschutz wie alle anderen MA ? Oder gibt es da andere Richtlinien ?!

Danke

81402

Community-Antworten (2)

G
gironimo

25.03.2013 um 17:22 Uhr

Eine Schule besuchen? Wie ist Deine Frage zu verstehen? Macht er die Schule als betriebliche Fortbildung? Meinst Du den Kündigungsschutz zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte? Da sehe ich grundsätzlich keine Unterschiede.

L
Lotte

26.03.2013 um 07:36 Uhr

Hallo Thomashubert, so lange der Mitarbeiter angestellt ist, genießt er auch den Kündigungsschutz gem. AV/TV/Gesetz.

Bei Teilzeit gibt es keine Diskriminierung , es gilt § 4 TzBfG. LG Lotte

Ihre Antwort