Nach Meisterschule Wiederbeschäftigung - Hat wer Tipp´s wie ich vorgehen könnte?
Ein Kollege (E-Geselle) beabsichtigt ab mitte Mai die Meisterschule zu besuchen. Er benötigt für die ARGE ein Schriftstück von unserem Betrieb (sonst droht Sperre) das er nach der schulischen Ausbildung (14 Monate) zum Meister, wieder im Betrieb beschäftigt wird/werden kann. Sein direkter Vorgesetzter hat es ihm zugesagt, dieser ist aber bekannt dafür das von ihm gemachte Zusagen oft nicht eingehalten werden. Nun kam der Kollege zu mir mit der bitte ihm zu helfen das unser Big-Boss ihm die Zusage der Wiederbeschäftigung gibt. Der Kollege ist gewissenhaft, immer parat und hat einen Vorarbeiter Status! Nun fehlen mir sachliche Argumente :( Hat wer Tipp´s wie ich vorgehen könnte?
Community-Antworten (1)
09.03.2010 um 10:37 Uhr
@BrumbärTosca, Versuch eine Win-Win Situation zu schaffen, d.h. es so darzustellen, dass die Firma profitiert und der MA auch.
Vorteile für die Firma:
- qualifizierte Mitarbeiter auf dem neusten Stand
- Förderung motivierter Mitarbeiter
- dem UN muss es ja eigentlich Recht sein, gut ausgebildetes Personal zu haben
- Thema nach Abschluss : er muss ja nicht , nur weil der MA seinen Meister gemacht hat auch als Meister wieder einstellen bzw bezahlen... Bei uns im Betrieb hat fast jeder 3te seinen Meister und arbeitet trotzdem als Handwerker ohne irgendwelche Vorteile finanzieller oder sonstiger Art.
Die Meisterschule dient dem eigenen beruflichen Fortkommen und ist keine angeordnete Maßnahme. Zu überprüfen wäre noch gibt es eine BV oder TV, oder ein MA der in gleicher Situation die Weiterbeschäftigungszusage erhielt ....
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