4 Schichtsystem und Meisterschule. Gibt es für die Freistellung eine gesetzliche Regelung ?
Hallo zusammen, brauche eure Hilfe in Bezug auf den Besuch einer Meisterschule wenn die zutreffende Person in einem 4 Schichtsystem arbeitet. In folgendem Fall möchte ein Mitarbeiter eine Fortbildungsmaßnahme besuchen(Meisterschule). Der Meisterkurs dauert 3 Jahre insgesamt und ist jeweils Samstags und dort liegt das Problem. An 3 von 4 Samstagen müsste der Mitarbeiter arbeiten. Gibt es eine gesetzliche Regelung diesen für diese Zeit freizustellen? Hat er Anspruch auf ein anderes Schichtmodell für die Zeit des Kurses,z.B. wechsel in ein 2 Schichtsystem oder Tagesschichtmodell?. Wäre dankbar für rege und rasche Antworten.
Community-Antworten (1)
15.07.2005 um 09:40 Uhr
Leider nein, wenn ein MA berufsbegleitend eine Weiterbildung machen möchte so ist die Freistellung an bestimmten Tagen mit dem AG abzusprechen. Ob er diese gewährt ist eine freiwillige Zusage des AG. Er kann lediglich versuchen für seine Weiterbildung, beim AG Verständnis aufzubringen. Argumentativ evtl. mit Vorteilen auch für den AG, da eine Höherqualifizierung. Es ist natürlich auch sehr schwer für einen Zeitraum von 3 Jahren eine Vereinbarung zu bekommen, wenn dann sollte dies auch schriftlich erfolgen um Sicherheit zu haben. Gruss Barbara
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