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Änderung des Arbeitsverhältnisses

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RITTA
Jan 2018 bearbeitet

Bin seit kurzem im BR und da zum BRV gewählt worden. Da ich ab November zur Meisterschule gehe und im Betrieb während dieser Zeit nur geringfügig beschäftigt bin wollte ich mal in Erfahrung bringen ob ich in dieser Zeit weiter im BR sitze oder ob während dieser Zeit ein Ersatzmitglied meine Stelle einnimmt ?

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Community-Antworten (4)

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Frank B.

09.08.2006 um 09:58 Uhr

Reichlich ungeschickt, eure Wahl. Vielleicht hättet ihr im Vorfeld die Sache mal ansprechen sollen. Aber nichts desto trotz, bleibt dein Arbeitsverhältnis bestehen, so ändert sich nichts an deinem BR- Amt, auch wenn die Arbeitszeit sich ändert.

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Mona-Lisa

09.08.2006 um 10:10 Uhr

@RITTA, an deiner Stelle würde ich den Vorsitz abgeben, das heisst, zurücktreten. Du bleibst dabei BR-Mitglied, und wirst in dieser Zeit, wenn nötig, von einem Ersatzmitglied vertreten. Frank B. hat nicht so ganz unrecht. Dass du die Meisterschule besuchen wirst, wird dir ja schon länger bekannt sein, da die ja nicht nur 14 Tage dauert.

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Fayence

09.08.2006 um 11:18 Uhr

Haaalt,

warum sollte RITTA das Amt als BRV niederlegen? Erstens dauert selbst eine Meisterschule nicht mehrere Jahre und zweitens wüsste ich aufgrund der obigen Angaben nicht, was der Kombination "geringfügige Beschäftigung und BRV" entgegen stehen sollte!

Auch gibt es noch immer einen stellvertr. BRV!!

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foxdjudo

09.08.2006 um 11:20 Uhr

Du kannst aber auch deinen Ersatz in deiner Abwesenheit freistellen, geht auch. Bei Vollzeit dauert die Schule ca. 6 Mon.

Cu Foxy

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