Erstellt am 09.08.2006 um 07:58 Uhr von Frank B.
Reichlich ungeschickt, eure Wahl. Vielleicht hättet ihr im Vorfeld die Sache mal ansprechen sollen. Aber nichts desto trotz, bleibt dein Arbeitsverhältnis bestehen, so ändert sich nichts an deinem BR- Amt, auch wenn die Arbeitszeit sich ändert.
Erstellt am 09.08.2006 um 08:10 Uhr von Mona-Lisa
@RITTA,
an deiner Stelle würde ich den Vorsitz abgeben, das heisst, zurücktreten. Du bleibst dabei BR-Mitglied, und wirst in dieser Zeit, wenn nötig, von einem Ersatzmitglied vertreten.
Frank B. hat nicht so ganz unrecht. Dass du die Meisterschule besuchen wirst, wird dir ja schon länger bekannt sein, da die ja nicht nur 14 Tage dauert.
Erstellt am 09.08.2006 um 09:18 Uhr von Fayence
Haaalt,
warum sollte RITTA das Amt als BRV niederlegen? Erstens dauert selbst eine Meisterschule nicht mehrere Jahre und zweitens wüsste ich aufgrund der obigen Angaben nicht, was der Kombination "geringfügige Beschäftigung und BRV" entgegen stehen sollte!
Auch gibt es noch immer einen stellvertr. BRV!!
Erstellt am 09.08.2006 um 09:20 Uhr von foxdjudo
Du kannst aber auch deinen Ersatz in deiner Abwesenheit freistellen, geht auch. Bei Vollzeit dauert die Schule ca. 6 Mon.
Cu Foxy