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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

fristlose Kündigung als Betriebsrat

B
Bertram
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, man 'konstruiert' derzeit die fristlose Kündigung, verhaltensbedingt(Beleidigung der Geschäftsleitung gegenüber Dritten). Gibt es Tipps, wie ich reagieren soll ? Oder einfach abwarten und dann Kündigungsschutzklage einreichen ?

Grüße Betram

1.49408

Community-Antworten (8)

G
gironimo

24.03.2013 um 13:09 Uhr

natürlich abwarten. Der BR ist ja zunächst zu hören (§ 103 BetrVG). Stehen die hinter Dir? Das wäre dann ja schon mal ein gutes Signal.

Ansonsten dann natürlich einen Fachanwalt beauftragen und Klage einreichen.

Da man als Betriebsrat Mitglieder der GL, die nicht über die notwendigen persönlichen Qualitäten für ihren Posten verfügen, schon von" BR-Berufswegen" leicht beleidigt, muss da schon ganz schön was passiert sein........

Halte uns auf den Laufenden

A
azrael

24.03.2013 um 13:11 Uhr

hi bertram,

deine beiden anfragen hier im forum lassen erahnen, wie es dir gerade geht. deshalb: ruhig bleiben!

zuerst verdeutliche dir bitte: wenn ein AN gekündigt werden soll, wird er in der regel auch gekündigt egal wie die gesetzeslage aussieht. als BR gibt dir das gesetz allerdings viele möglichkeiten, dich dagegen zu wehren bzw. es macht dem AG die kündigung sehr schwer. auf jeden fall solltest du einen anwalt für arbeitsrecht aufsuchen und deine problematik schildern. er wird dir die richtigen hinweise geben wie du dich verhalten sollst.

für deine kollegen im BR ist es wichtig zu wissen, dass sie deiner kündigung ZUSTIMMEN(!) müssten, damit sie wirksam werden kann. der AG kann sich zwar die zustimmung vom arbeitsgericht ersetzen lassen aber auch das wird schwer. entgegen einem vorhergehenden beitrag, muss der BR in diesem fall nicht wiedersprechen. dein BR sollte sich evtl. für diesen fall auch mit einem anwalt kurz schließen, wenn ihr einen habt den ihr mal "so" anrufen könnt.

also, verschaff dir einen überblick über die situation und reagiere ruhig.

ich drücke dir alle 10 daumen die ich habe :-) lg

H
Hoppel

24.03.2013 um 15:06 Uhr

@ Betram

Ich habe schon mal davon gehört, dass man sich selbst als BRM beim AG entschuldigen darf ...

W
Watschenbaum

24.03.2013 um 16:00 Uhr

der BR sollte sich zur Anhörung nicht äußern

W
waf-admin

25.03.2013 um 09:02 Uhr

Hallo Hoppel und Kollegen, sicherlich könnte man sich beim AG entschuldigen, aber wenn Du nicht mal weißt, wem gegenüber und wann Du das gesagt haben sollst, ist das nicht möglich, oder ? Und pauschale Vorwürfe "auch schon in der Vergangenheit schlecht über den AG geredet" ist schon eine recht pauschalierte Verurteilung, oder ? Man wird sehen, was passiert. Ich gebe Bescheid.

Grüße Bertram

Erstellt am 25.03.2013 um 06:58 Uhr von Bertram

W
waf-admin

25.03.2013 um 09:04 Uhr

Wenn du nichts gemacht hast, gibt es auch keinen Grund sich zu entschuldigen. Vor der GF kriechen passt nicht so ganz zum Mandat. Viele BRM werden wohl mehr oder weniger bei ihrer GF anecken, das liegt irgendwie in der Natur der Sache. Pauschalisierte Anschuldigen dürften sowieso kaum für eine Kündigung reichen. Warte erstmal ab. Wenn man momentan "nur" versucht etwas zu konstruieren, überlege du dir doch, ob du dieses Ansinnen vielleicht als Behinderung der BR-Arbeit interpretieren möchtest.

Antwort 1 Erstellt am 25.03.2013 um 07:23 Uhr von Kulum

E
eskimo

25.03.2013 um 13:02 Uhr

Betram! Nicht gleich Flinte in's Korn werfen. Sollte es so weit kommen das du gekündigt werden sollst, dann hat die GL Beweispflicht.

H
Hoppel

25.03.2013 um 20:33 Uhr

@ Bertram

Dass es um eine "unterstellte" Beleidigung geht, war Deiner einleitenden Schilderung nicht so klar zu entnehmen. Aber wenn Du Dir nichts vorzuwerfen hast, kannst Du nur abwarten was kommt.

Ihre Antwort

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