Erstellt am 22.03.2013 um 19:18 Uhr von Akutschi
Der Rücktritt sollte Schriftlich festgehalten werden, er dient dann als Rechtsgrundlage um das Nachrückende Ersatzmitglied Offiziell im Amt zu bestätigen.
Erstellt am 22.03.2013 um 20:04 Uhr von Nubbel
mündlich gegenüber dem brv reicht
Erstellt am 23.03.2013 um 10:35 Uhr von Paddy
Schriftlich jedoch an den Arbeitgeber.
Erstellt am 25.03.2013 um 11:10 Uhr von rolfo
Schriftlich jedoch an den Arbeitgeber.
Antwort 3 Erstellt am 23.03.2013 um 10:35 Uhr von Paddy
Das BRM braucht dem AG garnichts mitteilen, er kann dem BRV oder dem Gremium dies mündlich oder schriftlich erklären.
Die Mitteilung an den AG hat der BRV zu machen.