Rücktrittserklärung
Ein BRM hat heute seinen Rücktritt erklärt. Muss das schriftlich oder reicht auch außerhalb der Sitzung gegenüber dem BRV mündlich? Bitte um Infos. Danke
Community-Antworten (4)
22.03.2013 um 20:18 Uhr
Der Rücktritt sollte Schriftlich festgehalten werden, er dient dann als Rechtsgrundlage um das Nachrückende Ersatzmitglied Offiziell im Amt zu bestätigen.
22.03.2013 um 21:04 Uhr
mündlich gegenüber dem brv reicht
23.03.2013 um 11:35 Uhr
Schriftlich jedoch an den Arbeitgeber.
25.03.2013 um 12:10 Uhr
Schriftlich jedoch an den Arbeitgeber. Antwort 3 Erstellt am 23.03.2013 um 10:35 Uhr von Paddy
Das BRM braucht dem AG garnichts mitteilen, er kann dem BRV oder dem Gremium dies mündlich oder schriftlich erklären. Die Mitteilung an den AG hat der BRV zu machen.
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