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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rücktrittserklärung

X
Xantippe
Nov 2016 bearbeitet

Ein BRM hat heute seinen Rücktritt erklärt. Muss das schriftlich oder reicht auch außerhalb der Sitzung gegenüber dem BRV mündlich? Bitte um Infos. Danke

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Community-Antworten (4)

A
Akutschi

22.03.2013 um 20:18 Uhr

Der Rücktritt sollte Schriftlich festgehalten werden, er dient dann als Rechtsgrundlage um das Nachrückende Ersatzmitglied Offiziell im Amt zu bestätigen.

N
Nubbel

22.03.2013 um 21:04 Uhr

mündlich gegenüber dem brv reicht

P
Paddy

23.03.2013 um 11:35 Uhr

Schriftlich jedoch an den Arbeitgeber.

R
rolfo

25.03.2013 um 12:10 Uhr

Schriftlich jedoch an den Arbeitgeber. Antwort 3 Erstellt am 23.03.2013 um 10:35 Uhr von Paddy

Das BRM braucht dem AG garnichts mitteilen, er kann dem BRV oder dem Gremium dies mündlich oder schriftlich erklären. Die Mitteilung an den AG hat der BRV zu machen.

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