Erstellt am 22.03.2013 um 20:13 Uhr von Nubbel
da auch postkarten unter das briefgeheimnis fallen, sollte diese dame vom bewohnerservice sich ernsthafte sorgen machen:)
Erstellt am 22.03.2013 um 23:48 Uhr von Benni
"da auch postkarten unter das briefgeheimnis fallen"
Hat es dieser Tage eine Gesetzesänderung gegeben, die ich nicht mitbekommen habe?
Erstellt am 22.03.2013 um 23:49 Uhr von externer
Nubbel, Ab sofort gibt es dann nur noch BLINDE Briefträger, denn sonst wären sie ja wenn sie Postkarten in due Hände nehmen stets mit einem Bein im Knast. Da sie ja die Urlaubsgrüße fast zwangsweise lesen wenn sie die Post/Urlaubskarten zustellen. Denn die Anschrift steht ja neben dem erkennbaren, lesbaren Text. Auch Mails haben ja lt Rechtsprechung im Posteingang nur den Status der Postkarte. Damit macht sich der Koll der einem beim lesen über die Schulter schaut eben nicht strafbar.
Erstellt am 23.03.2013 um 01:05 Uhr von AlterMann
Es soll ja auch Scherzkarten über Leute ohne Humor geben...
Aber Scherz beiseite: Wer wollte bestreiten, dass die Arbeit in einem Seniorenheim mit Humor deutlich besser zu bewältigen ist. Ohne Humor geht sowas eigentlich gar nicht.
Also könnte man der besagten Dame doch mal nahe legen, ihre humoristische Seite zu entdecken, weil anders kann man den Job doch nie und nimmer gut machen.
Und dass Leute unterschiedliche Arten von Humor haben, ist so gesehen dann vielleicht nicht so schlimm. Hauptsache, sie haben überhaupt einen.
Wenn sie dann immer noch anscheißen will, dann ist ihr wohl nicht zu helfen - und der Kollege wird's mit Euch zusammen ertragen können.
Erstellt am 23.03.2013 um 07:18 Uhr von frohnau
Danke Euch für die Antworten. Das größte Problem an der Sache ist, das die Karte von der PDL einbehalten wurde und der Kollege nun irrgent welche Sanktionen bekommen soll. Meine Frage ist nun, mit welchem Recht, wird die Karte einbehalten und was für eine Rechtsgrundlage für eine Sanktion kann es da geben?
Erstellt am 23.03.2013 um 09:15 Uhr von Nubbel
http://www.juraforum.de/lexikon/brief-und-postgeheimnis
benni, das grundgesetz gibt es schon länger
Erstellt am 23.03.2013 um 09:16 Uhr von Kölner
@All
Niemand weiss, was genau der Vorwurf ist und was auf der Postkarte gestanden hat/abgebildet ist.
Man kann sich in dieser Hinsicht tatsächlich nicht alles erlauben. Je nach Lage der Dinge wäre eine Abmahnung das Mittel, dass ich ggf. stillschweigen akzeptieren würde.
Erstellt am 23.03.2013 um 09:48 Uhr von waf-admin
Ob etwas ein Ulk ist oder nicht, liegt zumeist im Auge des Betrachters. Wer Post an einen Arbeitsplatz schickt, MUSS immer damit rechnen, dass der Adressat (hier vertreten durch die PDL etc.) diese öffnet. Wer sich so INTELLIGENT verhält, der sollte in erster Linie sich selbst in den A*** treten.
Antwort 1 Erstellt am 23.03.2013 um 09:39 Uhr von Kölner
Erstellt am 23.03.2013 um 09:53 Uhr von Nubbel
wenn die dame vom bewohnerservice diese karte gelesen und an die pdl weitergegeben hat, die pdl diese gelesen und behalten hat.... woher weisst du, dass es eine scherzkarte ist?
dennoch, wenn die dame vom bewohnerservice nicht berechtigt ist sämtliche post zu öffnen, würde ich einen riesen fass aufmachen.
Erstellt am 23.03.2013 um 10:01 Uhr von gironimo
Ich würde dem Kollegen nach seinem Urlaub raten, ein BR-Mitglied seines Vertrauens zu dem Gespräch mitzunehmen und dann erst einmal anhören, was denn so gesagt wird.
Wenn die Karte wirklich so schlimm war, soll die Leitung eben eine Abmahnung aussprechen. So schlimm ist das ja nun auch nicht.
Also Ruhe bewahren. Ich würde als BR allerdings auch reklamieren, dass die Karte nicht den/die Empfänger erreicht hat und ggf auch die Dame vom Bewohnerservice falsch gehandelt hat.
Erstellt am 23.03.2013 um 12:55 Uhr von Bennni
Zitat Nubbel: "http://www.juraforum.de/lexikon/brief-und-postgeheimnis
benni, das grundgesetz gibt es schon länger"
Nubbel,
hast Du den von Dir gelinkten Text denn schon mal gelesen?
"Das Briefgeheimnis schützt den brieflichen Verkehr gegen eine Kenntnisnahme des Staates vom Inhalt der Briefe."
"Kenntnisnahme des Staates"!
Ist die PDL der Staat?
Nein!
Erstellt am 23.03.2013 um 15:54 Uhr von frohnau
Der Kollege hat dem Br die Karte beschrieben und auch gesagt was er geschrieben hat, muss sagen das es nur lustig war und eben zweideutig. Ja das mit dem Briefgeheimnis unter dem Link habe ich auch gelesen, aber wie verhält es sich in unserem Fall? Finde da leider nichts. Persönlich denke ich, das die Pdl es eher unter Ulk verbuchen hätte sollen, weil der Kollege sich jetzt gemobbt fühlt.
Erstellt am 23.03.2013 um 16:52 Uhr von Nubbel
bennni, du hast ein phantasiedefizit
Erstellt am 23.03.2013 um 18:36 Uhr von Bennnii
Zitat Nubbel: "bennni, du hast ein phantasiedefizit"
Das mag durchaus sein. Allerdings halte ich innerhalb solcher Diskussionen Fachwissen für angebrachter als Phantasie. Abre phantasiere Du gerne weiter.
Erstellt am 23.03.2013 um 18:57 Uhr von Nubbel
fachwissen und phantasie sind sich näher als du es dir auch nur entfernt vorstellen kannst
Erstellt am 23.03.2013 um 21:09 Uhr von Bennnii
Dunning-Kruger?
Reicht Deine Phantasie denn aus um einfach mal den § 202 StGB zu lesen und zu verstehen?
"§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses
(1) Wer unbefugt
1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.
(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich."
Und dann phantasier weiter von Deiner Postkarte!
Erstellt am 23.03.2013 um 21:15 Uhr von Nubbel
ach bennnii, du kleiner nickverunglimpfer.
habe ich je gesagt, dass dies strafbewehrt ist?
nichts desto trotz ist es ein verstoss gegen das briefgeheimnis!!
ich sag doch, da reicht es dann bei dir nicht mehr:(
Erstellt am 23.03.2013 um 21:37 Uhr von Bennnii
Nubbel, dann ist Deiner Ansicht nach das Lesen einer nicht für den Leser bestimmten Postkarte ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis der aber nicht strafbewehrt ist?
Erstellt am 23.03.2013 um 22:24 Uhr von Nubbel
das ist nicht meine ANSICHT, das ist ne TATSACHE
Erstellt am 23.03.2013 um 23:38 Uhr von externer
Nubbel, was sollte dann der Hinweis auf das Briefgeheimnis? Es sollte doch wohl ausdrücken, dass die PDL hier rechtliche Probleme bekommt, wegen des lesen. Denn sonst macht ein solcher Hinweis hier ja auch keinen sinn.
Erstellt am 23.03.2013 um 23:53 Uhr von Nubbel
hallo interner, wenn du das denkst, dann ist das so;)
Erstellt am 23.03.2013 um 23:59 Uhr von Bernnii
Ok, dann ist es also eine TATSACHE.
Das heißt also letztendlich dass der Staat als Gesetzgber bei seiner Umsetzung der Forderungen des Grundgesetzes frei ist in der Entscheidung, welche Grundrechte er gesetzlich absichert und welche nicht? Der Staat als Gesetzgeber darf also entscheiden, einzelne Grundrechte nicht in den Bürger verpflichtende Gesetze umzusetzen?
Habe ich das richtig verstanden?
Erstellt am 24.03.2013 um 00:05 Uhr von Watschenbaum
die Verpflichtung, sich an ein Gesetz zu halten, hängt doch nicht davon ab, ob es strafbewehrt ist oder nicht,
sondern nur die Folgen bei Nichtbeachtung wären andere
und natürlich ist der Gesetzgeber frei darin, was er unter Strafandrohung stellt und was nicht
Erstellt am 24.03.2013 um 00:12 Uhr von Bernnii
"die Verpflichtung, sich an ein Gesetz zu halten, hängt doch nicht davon ab, ob es strafbewehrt ist oder nicht,"
Das ist im Grunde genommen völlig richtig, auch wenn in der Praxis die Strafandrohung und der tatsächliche Vollzug durchaus einen Einfluss auf die Rechtstreue haben.
"und natürlich ist der Gesetzgeber frei darin, was er unter Strafandrohung stellt und was nicht"
Völlig frei? Ich fände es schon erstaunlich wenn der Gesetzgeber bei der Umsetzung der Grundrechte sagen könnte "Das mag zwar ein Grundrecht sein, aber dieses Grundrecht halte ich für so unwichtig, dass ich die Einhaltung nicht durch eine Strafandrohung sicherstellen möchte."
Erstellt am 24.03.2013 um 00:31 Uhr von Watschenbaum
wenn wir uns die 19 Grundrechtsartikel des GG anschauen, finden wir schon die eine oder andere Aussage, die nicht explizit mit einer Strafandrohung in Verbindung gebracht werden kann
Erstellt am 24.03.2013 um 00:42 Uhr von Bernnii
Erstellt am 24.03.2013 um 00:54 Uhr von Watschenbaum
was fällt dir z.B. implizit zum Thema "Ehe steht unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" ein,
was stellt der Gesetzgeber diesbezüglich unter Strafe ?
explizit gibt es den Straftatbestand Ehebruch seit 1969 nicht mehr
Erstellt am 24.03.2013 um 01:24 Uhr von ganther
schön wie sich manche Leute einfach nicht verstehen wollen...
nur was sind denn die Folgen im vorliegenden Fall... darf die PDL die Karte lesen? und was passiert wenn sie es tut?
Erstellt am 24.03.2013 um 02:00 Uhr von Watschenbaum
es liegt in der Eigenart einer Postkarte, daß sie jeder lesen kann, der sie in die Hände bekommt
wer eine Postkarte verschickt, wählt ja ausdrücklich ein Medium, das nicht gegen unbefugtes Lesen geschützt ist,
also kann er auch keinen Wert darauf legen, daß der Inhalt nur einem bestimmten Empfänger bekannt wird,
sondern nur, daß sie ein bestimmter Empfänger erhält
also passiert nichts, wenn sie irgendjemand liest
er darf sie nur nicht dem Empfänger vorenthalten
Erstellt am 24.03.2013 um 06:41 Uhr von frohnau
Danke für die interessanten und hilfreichen Beiträgen. Es geht ja nicht alleine um das Briefgeheimnis sondern darum, die Dame vom BWS hat die Karte gelesen, weitergeleitet ( mit welchem Recht, was geht Sie das an ?) und nun soll der Kollege evtl. eine Abmahnung bekommen? Mit welchem Recht behält die PDl die Karte ein ( dem Hausrecht) ? Der Kollege ist leider nicht sehr beliebt bei der PDL , es scheint das Sie was gegen Ihn sucht? Möchten dem Kollegen helfen, also Suchen wir nach der Rechtsfrage. Die Dame vom Bws versucht immer die Leute anzuscheissen , hätte die Pdl nicht durchschauen müssen?
Erstellt am 24.03.2013 um 10:30 Uhr von gironimo
Nachdem hier nun viel Haarspalterei betrieben wurde, will ich das Thema mal von der Postkarte ablenken und zu dem eigentlichen Problem, dass Du ja auch benennst, kommen. Und das ist offenbar das Spannungsfeld zwischen zwei (oder mehreren) Personen.
Deine Annahme, die Pdl müsste dies durchschauen, ist wahrscheinlich unzutreffend. Die ständigen Intrigenspiele bekommt ja oft niemand mit, der nicht im tagtäglichen Leben mit dabei ist.
Ihr solltet da Fakten sammeln (wir haben da gehört.... oder uns wurde zugetragen..... reicht da nicht) und dann das Gespräch mit der Pdl suchen.
Da man ja leicht auf die Schiene kommen kann, dass schon von Mobbing gesprochen werden kann (dauerhaft andauernd mit dem Ziel jemanden zu Schaden), bedarf es einer gründlichen Vorbereitung. Vielleicht können da die betroffenen Kollegen etwas beisteuern oder vielleicht sogar eine Beschwerde beim BR formulieren.
Erstellt am 24.03.2013 um 10:36 Uhr von Nubbel
danke watschenbaum:)
die dame vom bewohnerservice hat gegen das gg verstoßen. aus diesen illegal erworbenen informationen sollen nun einem arbeitnehmer nachteile entstehen.
als br würde ich genau so bei der pdl argumentieren. oder müssen sich die bewohner nun sorgen machen, das ihre post zensiert und einbehalten wird?
Erstellt am 24.03.2013 um 16:16 Uhr von Snooker
Das Post-oder Briefgeheimnis ist ja durch Artikel 10 des GG geschützt; denke darüber sind wir uns wohl alle einig. Oder?
Was aber wohl nicht alle zu wissen scheinen, das auch Postkarten darunter zählen. Denn, als Brief im Sinne des Art. 10 GG ist dabei jede schriftliche Mitteilung zwischen Absender und individuellem Empfänger zu verstehen. Neben Briefen im engeren Sinne, also verschlossenen Sendungen, fallen hierunter somit auch Postkarten. Ein Gesetzesvorbehalt wäre hier also nicht gegeben.
Das lesen diese Postkarte ist aber hier das eine, die strafrechtliche Unterschlagung durch die Mitarbeiterin aber das andere. Und hier würde ich als BR ansetzen. Der BR könnte hier das Gespräch mit der PDL suchen und ihr nochmal erklären das dies eine allgemeine Postkarte aus dem freien Handel ist. Würde diese in irgendeinem bösen Ansatz gegen eine andere Person oder Intitution haben, würde sie so nicht frei im Handel für jederman zu kaufen seien.
Was jedoch der genaue handgeschriebene Wortlaut betrifft, kann man hier schlecht was zu sagen ob dieser ein Bezug auf Karte und Unternehmen gleichermaßen besitzt, da man Karte und Text nicht kennt. Als BR würde ich aber schon genau hinterfragen ob die Kollegin hier im Auftrag der PDL geandelt hat. Hier kann man auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen PDL und BR verweisen. Und immer nebenbei erwähnen das kein Weg dran vorbei geht das es eine Unterschlagung ist und bleibt.................aber man kann sich ja einigen: :-)