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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

nachträgliche Zustimmung PM

I
IInonameII
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen, der BR hat eine Personelle Einzelmaßnahme zur Kenntnis genommen weil die Maßnahme nachträglich zum 01.01. gelten sollte. Gründe waren für den BR nachvollziehbar. Wir haben einstimmig zur Kenntnis genommen weil ja die Frist schon überschritten, es aber nachvollziehbar war. Jetzt kommt die Aufforderung vom AG: Lieber BR, bitte stimmt doch noch mal richtig zu... Wie ist die Sachlage? geht das überhaupt?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

21.03.2013 um 17:00 Uhr

Fristverstreichung im § 99 BetrVG heißt ja automatisch Zustimmung.

Der AG will aber sicherlich dokumentieren, dass Ihr dem nachträglichen Ablauf der Anhörung nichts entgegenhalten wollt. Also könnt Ihr das doch tun.

R
rkoch

22.03.2013 um 10:02 Uhr

Das ganze is a bisserl komisch.

Ad 1: Der BR ist VOR der Maßnahme zu hören. Eine nachträgliche Anhörung gibt es nicht, entsprechend ist eine nachträgliche Zustimmung rechtlich belanglos. Ad 2: Der BR kann im Prinzip jederzeit den §101 BetrVG ziehen und die Maßnahme aufheben lassen Ad 3: Der AG will offenbar mit der nachträglichen Zustimmung eine Absicherung, dass der BR (möglicherweise der BR der 2014 nach diesem kommt) nicht noch irgendwann Ad 2: zieht. Im Grunde ist das aber sinnlos, da der BR nach Ad 1: trotz einer wirkungslosen "nachträglichen Zustimmung" immer noch Ad 2: ziehen kann...

Ändert also nix an der Sachlage, aber wenns den AG beruhigt, macht mal. Verboten ist so eine sinnlose Aktion nicht.

G
gironimo

22.03.2013 um 10:31 Uhr

... der BR kann es aber nachvollziehen. Wir wissen ja leider nicht, worum es geht.

Vielleicht will der AG eine Umgruppierung rückwirkend durchführen. Dann findet die Maßnahme des AG aber eben erst jetzt statt (sie wirkt nur rückwirkend) und die Anhörung wäre also ordnungsgemäß auch jetzt erst erfolgt.

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