Briefwahl/ Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe - wie lange muss mit der Auszählung gewartet werden?
Wir wählen im vereinfachten einstufigen Verfahren (48 Pers.). Den Wahltermin haben wir festgelegt auf den 01.03. Das heißt ja, bis 3 Tage vorher kann eine "nachträgliche schriftliche Stimmabgabe" beantragt werden. Unter dieser Berücksichtigung haben wir den Termin für Auszählung der Stimmen erst auf den 07.03. nachmittags gelegt. Jetzt sind wir unsicher... Briefwähler wird es auf alle Fälle geben (Außendienst)! Hier haben wir als Frist für Rücksendung des Stimmzettels halt auch den 07.03. genannt. Sollte niemand die nachträgliche schrftl. Stimmabgabe beantragen und der letzte Briefwahl-Stimmzettel kommt z.B. am 02.03. zurück, können wir dann einfach am 02.03. schon die Stimmen auszählen? Oder wenn bis zum 01.03. alles zurück ist, können wir dann direkt nach der Wahlversammlung auszählen? Oder müssen wir trotzdem bis zum 07.03. warten, weil es so im Wahlausschreiben steht? Haben wir mit dem 07.03.-Termin jetzt was falsch gemacht?
Community-Antworten (11)
16.01.2006 um 19:56 Uhr
sollte niemand eine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragt haben, so hat der Wahlvorstand unverzüglich nach Abschluss der Wahl die öffentliche Auszählung vorzunehmen. Anderenfalls ist der spätere Terminzu beachten.
17.01.2006 um 10:41 Uhr
Und wie ist es nun mit der Briefwahl, müssen die Stimmzettel dann zwingend bis zum 01.03.2006 zurück sein, wenn niemand die nachträgliche Stimmabgabe beantragt hat? Das kann ich dann ja erst 3 Tage vorher festlegen, wenn die Frist hierfür abläuft.
17.01.2006 um 13:08 Uhr
Die Auszählung der Stimmen hat unmittelbar nach Beendigung der Wahl zu erfolgen. Die Stimmen werden also sofort ausgezählt. Die "Briefwahl"-Unterlagen müssen bis dahin beim Wahlvorstand eingetroffen sein. Unmittelbar vor Ende der Wahl werden die Frei-Umschläge geöffnet und in die Wahlurne geworfen. Eine getrennte Auszählung von "Briefwahl" und "normaler" Wahl ist nicht zulässig. Verspätet eingetroffene "Briefwahlunterlagen" müssen vernichtet werden. Es gibt eine Wahlordnung zum BetriebsVerfG, da ist das alles nachzulesen.
17.01.2006 um 13:22 Uhr
Mensch "Homeland25"... ...es geht hier um das vereinfachte, einstufige Wahlverfahren nach § 14a BetrVG und § 35 WO 2001. Also schön aufpassen, was gefragt ist.
17.01.2006 um 13:35 Uhr
Danke Kölner, wir waren ja auch auf einem Seminar und haben viele Unterlagen + CD und alles mitbekommen, aber irgendwie bin ich doch nun ein wenig verwirrt... Also müssen die Unterlagen nun bis zum 01.03. eingetroffen sein und sind bei späterem Eintreffen ungültig FALLS niemand die nachträgliche schrftl. Stimmabgabe beantragt hat? Und falls sie doch jemand beantragt hat, dann haben auch die (vorher schon feststehenden) Briefwähler mehr Zeit? Sorry, bin total konfus!
17.01.2006 um 13:47 Uhr
Ja und Nein. Der-/Diejenige, die eine nachträgliche Stimmabgabe beantragt hat, darf dies entsprechend der festgesetzten "Nachfrist" tun. Für die eigentlichen Briefwähler bleibt alles wie gehabt. Die Auszählung findet halt auch erst dann statt, wenn alle gültigen/ungültigen Stimmen, ggf. innerhalb der Nachfrist, eingegangen sind. Und: Immer fleissig protokollieren und Eingangsdatum/Uhrzeit der nachträglichen Stimmabgaben notieren!
Was Euren Termin 07.03. (im Falle der nachträgl. Stimmabgabe) betrifft, bliebe dieser, wenn es eine solche Stimmabgabe gibt. Wenn nicht erfolgt die Auszählung zwingend nach § 34 Abs. 3 WO unmittelbar nach Abschluss der Wahl.
Ein Fehler ist auf jeden Fall die Festsetzung des allg. Abgabertermins der Briefwähler auf den 07.03.!
17.01.2006 um 15:10 Uhr
Im Wahlausschreiben steht (gemäß CD-ROM Vorlage von der Gewerkschaft) "Briefwähler/innen und Beschäftigte, die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragt haben, müssen Ihre Briefwahlunterlagen bis zum xx an den Wahlvorstand zugestellt haben". Und dann habe ich noch gelesen, daß man denjenigen halt 4-7 Tage nach der Wahl Zeit lassen soll. Im Wahlausschreiben haben wir unter xx jetzt den 07.03. eingetragen. Ist wohl falsch, oder??
17.01.2006 um 19:36 Uhr
Nein, wenn das so darin steht ist das alles rechtens. Wie gesagt, die Frist gilt für die nachträgliche Stimmabgabe! Oder habe ich etwas Falsches aus Deinem Beitrag geschlossen?
17.01.2006 um 21:13 Uhr
Also, ich schlußfolger mal: Wenn jemand bis 3 Tage vor der Wahl die nachträgliche Stimmabgabe beantragt, dann erfolgt die Auszählung am 07.03. laut Wahlausschreiben. Sollte niemand beantragen, erfolgt die Auszählung direkt nach der Wahl. Reicht es dann, wenn wir halt nach Ablauf der 3-Tage-Frist einen Aushang machen, daß die Auszählung bereits am 01.03. direkt nach der Wahl erfolgt, weil keine nachträgliche Stimmabgabe beantragt wurde? Ist das jetzt alles so richtig?
17.01.2006 um 22:00 Uhr
Ja...reicht!
18.01.2006 um 08:39 Uhr
Vielen Dank für Deine Hilfe! Dann kann jetzt ja nichts mehr schiefgehen!
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