Betriebsteilschliessung
Hallo, wir sind eine Firma mit 400 AN. Eine Betriebsabteilung mit ca.100 AN soll zum 1.11.13 geschlossen werden. In dieser Betriebsabteilung sind 3 von 11 BR-Mitgliedern beschäftigt. Dürfen sie ohne weiteres mit gekündigt werden?
Community-Antworten (1)
20.03.2013 um 21:57 Uhr
§ 15 KSchG ................... 5) Wird eine der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Personen in einer Betriebsabteilung beschäftigt, die stillgelegt wird, so ist sie in eine andere Betriebsabteilung zu übernehmen. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, so findet auf ihre Kündigung die Vorschrift des Absatzes 4 über die Kündigung bei Stillegung des Betriebs sinngemäß Anwendung.
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