Erstellt am 19.03.2013 um 09:09 Uhr von ohnewissen
Auch guten Morgen.
>Würde jetzt gerne noch wissen was genau gemeint ist wenn eine gekündigte Betriebsvereinbarung "nachwirkt".< Das die Regelungen weitergelten.
> Wann wirkt diese nach…< Sofern sie ausläuft bzw. gekündigt wird.
>… und was kann das für Folgen haben.< Dass beide Seiten mit den Vor- aber auch evtl. Nachteilen weiterleben müssen bis was Neues vereinbart ist.
Erstellt am 19.03.2013 um 09:36 Uhr von gironimo
Die Nachwirkung entsteht bei BVs, die der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegen (was ja bei einer BV Arbeitszeitregelung der Fall wäre). Diese gelten nach einer Kündigung so lange weiter, bis es zu einer neuen Abmachung gekommen ist.
Im Falle einer BV zur Arbeitszeit würde dies bedeuten, dass die in der gekündigten BV festgelegten Regeln so lange gelten, bis eine neue Vereinbarung zu Stande gekommen ist.
Das Thema Nachwirkung ja oder nein kann aber auch in der BV selbst zwischen den Betriebsparteien geregelt sein.