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Kündigung innerhalb der Probezeit

S
Stihl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,Unser Chef hat eine Mitarbeiterin eingestellt,befriestet mit einer Probezeit von 3 Monaten. Diese ist bald zu Ende . Gestern teilte er dem Br mit,daß er diese Mitarbeiterin nicht übernehmen will. Mir ist als Br bekannt, daß er dazu keine Begründung braucht. Wie verhalte ich mich in einem solchen Fall als Br richtig. Weitere Vorgehensweise? (Bin noch nicht so lange im Amt).Und habe ich Überhaupt die Möglichkeit dagegen etwas zu unternehmen?

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Community-Antworten (5)

R
rkoch

10.03.2013 um 02:58 Uhr

Im Grunde lautet die Antwort immer: Die Sache ignorieren.

Wenn der AN befristet eingestellt war, hat der BR nichts damit zu tun. Befristete Verträge laufen ab, und das wars. Wenn der AN NICHT befristet eingestellt war, dann muss der AG kündigen und vorher den BR anhören. Tut er das nicht, ist die Kündigung unwirksam. Das dümmste was ein BR in der Situation tun könnte, wäre die Anhörung zur Kündigung einzufordern, denn damit macht er eine unwirksame Kündigung WIRKSAM!

Ergo: Nichts tun ist immer richtig. Politisch kann der BR mit dem AG reden oder ggf. Druck machen, z.B. indem er Mehrarbeit verweigert.... Aber ob das was ändert?

G
gironimo

10.03.2013 um 11:16 Uhr

.... allerdings ist die Kündigung ohne Anhörung des BR nur dann unwirksam, wenn die Betroffene den Rechtsweg beschreitet und das Gericht die Unwirksamkeit feststellt.

W
Watschenbaum

10.03.2013 um 16:47 Uhr

da es sich offenbar um eine auslaufende Befristung handelt, bliebe noch für den AN übrig, zu überprüfen, ob überhaupt wirksam befristet wurde (z.b. schriftlich VOR Arbeitsbeginn etc.)

da allerdings bis zum vollumfänglichen Greifen des KSchG das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Mo bestehen muß, mithin erst drei Monate ins Land zogen, wird er auch im Falle einer unwirksamen Befristung nicht viel gewinnen, wenn der AG rechtzeitig eine ordentliche Kündigung nachschiebt

M
Mainpower

10.03.2013 um 19:10 Uhr

Hallo zusammen, die Überschrift lautet : Kündigung innerhalb der Probezeit. Innerhalb der Probezeit können beide Parteien das Arbeitsverhältnis ohne nennung von Gründen beenden. Der BR kann da nichts dagegen tun.

W
Watschenbaum

10.03.2013 um 19:54 Uhr

ich befürchte eher, daß unser lieber Stihl einige Begrifflichkeiten durcheinanderwürfelt, so daß man nicht vom Wortlaut sondern von einer der Sache vermutlich eher entsprechenden Deutung ausgehen muß

und ich deute das ganze mal so, daß ein befristetes vorgeschaltetes Probezeitarbeitsverhältnis für die Dauer von 3 Mo vereinbart war, das jetzt einfach ausläuft

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