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Teamboards sollen aufgestellt werden

B
BRWALTER
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG möchte in den Abteilungen sogenannte Teamboards aufstellen Auf diesen Teamboards sollen die Projekte den Mitarbeitern zugeordnet werden Hierzu werden Buttons mit Bildern der Mitarbiter verwendet Jeder Mitarbeiter soll max. 4 Projekte erhalten Zusätzlich werden auch die Bearbeitungszeiten dargestellt Die Teamboards sind allen Mitarbeitern der Firma zugänglich

Ist dies eine öffentliche Leistungbeurteilung? Es könnte durch weitere Mitarbeiter eine Wertung stattfinden Warum benötigt Kollege A 4 Monate, ich würde es in 3 schaffen

Ich würde gerne das Aufstellen verhindern, die Mehrheit des BR scheint aber dem zustimmen zu wollen! Nun benötige ich schlagkräftige Argumente Ist dies dem sw Brett gleichzusetzen?

Über Hinweise wäre ich dankbar

90601

Community-Antworten (1)

G
gironimo

09.03.2013 um 10:41 Uhr

Bilder von Mitarbeiter zu veröffentlichen geht nur mit deren Zustimmung - aber das ist hier wohl nicht das Problem.

Mit >sw Brett< kommst Du auch nicht weit. Schon eher kommst Du über die Schiene Beurteilungsgrundsätze und IT weiter. Es wäre zu hinterfragen, wie denn die Daten ermittelt werden, die da angezeigt werden sollen (Bearbeitungsdauer? Fortgang des Projekte?). Wird auf Daten zurückgegriffen, die mittels IT-Technik erfasst werden (Mitbestimmung § 87 BetrVG) oder Personalfragebogen (§ 94 BetrVG)?

Je nachdem, wie die veröffentlichten Informationen gestaltet werden, könnte auch so etwas entstehen wie "Rennlisten", die im Außendienst oft zum Eindsatz kommen (wer macht am meisten Umsatz und wer ist der Looser). Diese Listen sind eigentlich ebenfalls nur mit Zustimmung der betroffenen AN möglich.

Der Ansatz wäre aus meiner Sicht also nicht das Teamboard selbst, sondern der Weg der Informationen bis zum Board.

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