Hallo Zusammen,

ab April wird bei uns wieder Kurzarbeit gefahren.
Wir haben gerade vor einem Monat einen neuen Kollegen eingestellt. Der hat 6 Monate Probezeit.
Darf der Kollege überhaupt Kurzarbeit machen (gekündigte dürfen ja nicht )
Wenn ja, bleibt die Probezeit bestehen oder verlängert sie sich, da
während der Kurzarbeit nicht gekündigt werden darf.
Solch einen Fall hatten wir vor zwei Jahren nicht und auf den Seiten der Argentur für Arbeit bin ich nicht fündig geworden.


SORRY !!
Ich hätte dazuschreiben müssen, dass es eine BV gibt . In der sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen !!

Danke