Erstellt am 06.03.2013 um 09:52 Uhr von rkoch
Empfänger von Informationen ist der BR (als Gremium) nicht der BRV (z.B. §80 BetrVG: "Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der BETRIEBSRAT rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten;".
Der BRV ist nur dazu bestimmt, die Information entgegenzunehmen. (§26 BetrVG: " Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem BETRIEBSRAT gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.")
Deshalb muss der BRV natürlich grundsätzlich ihm für den BR übergebene Informationen an das Gremium weitergeben, denn er ist nicht Empfänger. Anders ist es, wenn es sich um Informationen handelt, die er nicht an den BR adressiert erhalten hat. Wenn er selbst Adressat war, steht ihm frei mit der Information zu tun und zu lassen was er will, wie das für alle Menschen gilt.
Informationen des AG (oder von AN, etc.), die an den BR addressiert sind, nicht weiterzugeben ist zwar eine Pflichtverletzung, aber die einzige Konsequenz die sich daraus ergibt: Der BR sollte sich einen neuen Vorsitzenden wählen. Tut er das nicht, ist er selber Schuld und muss nehmen was er bekommt.