darf ein BR auch Mitarbeitern Auskunft geben, für die er nicht zuständig ist
In unserem Betrieb gibt es aufgrund der Unternehmenskonstruktion zwei Betriebsräte. Gelegentlich kommt es vor, dass Mitglieder unseres Betriebsrates von Mitarbeitern des anderen Betriebs um Rat gefragt werden. (meistens in der Pause beim Mittagessen: "Sach ma, du bist doch Betriebsrat, wie ist das eigentlich damit...Frage?")
Bisher halten wir das so, dass wir allgemeingültige Punkte der Frage beantworten und dann darauf hinweisen, dass der Mitarbeiter sich für speziellere Auskunft an seinen eigenen Betriebsrat wenden muss. Ist diese Vorgehensweise rechtmäßig oder müssten wir dem Mitarbeiter einfach sagen: "Ich bin für dich nicht zuständig, wende dich bitte an Deinen BR!" Es widerstrebt es mir allerdings sehr, gar nichts zu sagen, wenn ich höre, dass etwas total falsch läuft.
die Zusammenarbeit mit dem anderen BR ist ohnehin schon schwierig, daher wollen wir nicht, dass man uns vorwirft, die Kollegen möglicherweise "aufzuhetzen", wenn wir Infos geben, die der andere BR lieber verschweigt.
Gruß enigmathika
Community-Antworten (5)
19.06.2019 um 16:37 Uhr
Du kannst doch in deiner Pause sagen was du willst. Ihr solltet mal mit einem Fachanwalt, der sich mit dem BetrVG auskennt, eure betrieblichen Konstellation diskutieren.
19.06.2019 um 16:45 Uhr
die betriebliche Konstellation ist schon geklärt, zwei Krankenhäuser und eine Verwaltungsgesellschaft für beide Häuser. Da die Verwaltungsgesellschaft an beiden Standorten Mitarbeiter hat, treffen diese auch mit den Mitarbeitern des jeweiligen Krankenhauses zusammen.
19.06.2019 um 17:49 Uhr
Und warum ist das kein gemeinsamer Betrieb zweier Unternehmen im Sinne § 1 BetrVG?
20.06.2019 um 22:28 Uhr
Wenn der andere BR ein Problem damit hat, dass "seine" Mitarbeiter korrekt informiert werden, dann macht er sich das Problem selbst. Überspritzt gesagt: Der BR ist das Problem. Oder gibt es einen vernünftigen Grund, den Kollegen etwas zu verschweigen?
21.06.2019 um 15:46 Uhr
Der einzige Grund wäre wohl, dass die Mitarbeiter dem BR mal auf die Füße treten könnten. Ob der jedoch vernünftig ist...
Verwandte Themen
Auskunft über andere Kollegin - Darf der BR Auskunft über die Kollegen geben?
ÄlterMeine Kollegin erkundigte sich über mich beim Betriebsrat wegen meine Anfangszeit, und bekam auch auskunft vom Betriebsrat. Darf er Auskunft über die Kollegen geben?
Auskunft zu neuer MA - muss der AG dem BR Auskunft über eine neue Mitarbeiterin geben?
ÄlterHallo, muss der AG dem BR Auskunft über eine neue Mitarbeiterin geben. Ich hatte angefragt, weil sie nur 30 Stunden in der Woche arbeitet, aus welchem Grund sie nur 30 Std. arbeitet, ob sie evtl. in e
Auskunft gegenüber LAN bzgl. entgangenem Entgelt
ÄlterLiebe Kollegen, wenn ein Leiharbeiter auf Basis des BAG-Urteils vom 14.12.2010, den entgangenen Arbeitslohn bei seiner christlichen Leiharbeitsfirma einfordern will, muss er wissen, was üblicherweise
Muss ein Schwerbehinderter Auskunft über die Art der Krankheit geben?
ÄlterEin Schwerbehinderter wird von der Geschäftsleitung genötigt, die Krankheit zu nennen, die zur Schwerbehinderung geführt hat. Muss der Mitarbeiter diesbezüglich Auskunft geben? Kann die Geschäftsle
Frust - wie macht man eine Kündigung rückgängig...?
ÄlterHallo zusammen, ich bin gerade etwas frustriert. Ein geschätzter Arbeitskollege war bei mir und erzählte mir, dass er gerade seine Kündigung abgegeben hätte. Natürlich fragte ich ihn nach den Gründ