Stunden Betriebsrats-Tätigkeiten auflisten?
Wir sind eine relativ "neuer" Betriebsrat (5er Gremium, bestehend seit ca. 6 Monaten). Unserem AG sind die Tätigkeiten während der Arbeitszeit offenbar ein Dorn im Auge. Nun verlangt er von uns, dass alle BR-Mitglieder die Stunden auflisten (genaue Tätigkeit wird nicht verlangt) und ihm diese einmal monatlich übergeben werden. Was darf er denn von uns verlangen ? Mitglied XY hatte im Monat Februar z.B. 10 Stunden Betriebsrats-Tätigkeiten. Oder kann er detailliert pro Tag etc. eine Auflistung verlangen ?
Danke für Eure Unterstützung !!!
Community-Antworten (5)
05.03.2013 um 22:31 Uhr
Hallo, Ihr meldet euch doch hoffentlich zur Betriebsratsarbeit bei eurem Vorgesetzten ab und auch wieder an. Wenn ja kann er doch dort nachfragen und er hat die Zeit wo ihr der Arbeit fernbleibt.
05.03.2013 um 23:40 Uhr
Selbstverständlich wird sich an- und abgemeldet. Dennoch möchte man eine zusätzliche Aufstellung der Zeiten. Sollen wir dem nachkommen ? Haben ja nichts zu verbergen...
06.03.2013 um 07:42 Uhr
@littlebridge,
Ihr seit nur dazu verpflichtet Euch ab und wieder anzumelden und die voraussichtliche Dauer der BR-Arbeit mitzuteilen. Eine Ausnahme könnte ich mir allerdings schon vorstellen, wenn BR-Arbeit, zB. ohne den Arbeitsplatz zu verlassen, ohne Abmeldung stattfindet, also kürzere Zeiten von 5-10 Minuten täglich und der AG Wissen will wie viel BR-Arbeit zB. in Abteilung X anfällt. Aber da hört es dann schon auf. Will der AG genauer Wissen wie viele Stunden Ihr monatlich mit BR-Arbeit verbringt, soll er doch die Vorgesetzten fragen wo sich an und abgemeldet wird und / oder ihnen aufgeben das aufzuschreiben und ihm mitzuteilen. Letzteres sehe ich persönlich nicht so kritisch wie andere vielleicht ;)
07.03.2013 um 14:05 Uhr
Als Ergänzung: Ab- und Anmeldung sind nur dann notwendig, wenn der Arbeitgeber aufgrund der Art der Tätigkeit (z. B. Maschinenführer, diensthabender Arzt, etc.) einen Ersatz für die Zeit der Abwesenheit besorgen muss. Kann ein BRM frei entscheiden, wann er was an seinem Arbeitsplatz macht, muss er sich nicht abmelden! Das habe ich gestern auf einer Tagung von Wolfgang Däubler erfahren. Das Urteil habe ich aber noch nicht nachgelesen. Bis das in AG-Köpfe eingesickert ist, würde ich aber dringend empfehlen, sich weiter abzumelden.
webun
07.03.2013 um 17:19 Uhr
Nachzulesen hier AZ 7 ABR 135/09
Abzumelden ist nicht, wenn der AG sowieso nicht sinnvoll auf den Ausfall reagieren kann
Ansonsten sind anzugeben Wo und für voraussichtlich welchen Zeitraum man BR Arbeit macht.
Also eben nicht: Gespräch mit AN Mayer von 13.00 bis 13.15 wegen Problemen mit vorgesetzten
Sondern wenn überhaupt: Mitarbeitergespräch von 13.00 - 13.15 im BR Büro
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