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Krankenstand auflisten

H
Hansmit
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, darf ein Vorgesetzter an einer Infotafel den Krankenstand für jedermann einsehbar auflisten???

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Community-Antworten (4)

O
Oblatixx

25.03.2014 um 08:07 Uhr

Den Krankenstand, zB 3,46% - ja. Detaillierte Daten, wer, wann und warum - NEIN!

N
nicoline

25.03.2014 um 08:10 Uhr

auflisten macht man meist mittels einer Liste, in einer Liste sind immer mehrere Daten, also, wie Oblatixx schon schrieb, NEIN! Gibt es einen BR?

H
hansmit

25.03.2014 um 20:00 Uhr

Ja, wir haben einen Betriebsrat. Doch der Vorgesetzte sagte schon im Vorfeld das er es trotzdem umsetzen wird.

G
Globus

25.03.2014 um 21:06 Uhr

und da liegt die Krux... man könnte hier dem AG mitteilen, dass er einen Verstoß gegen das BDSG begeht... nur sollte man dann auch bereit sein, das als solches zu verfolgen...

Es kommt also auf das Gremium an, wie es weiter geht - gibt es einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten?

Wenn ja, was sagt er dazu und wie agiert er, wenn nein, warum nciht...?

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