W.A.F. LogoSeminare

Stunden Ersthelferkurs

G
Gustl
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

einige MA gehen heute zu einem Ersthelferkurs, welcher außer Haus (Rotkreuz) stattfindet. Wird die Zeit gutgeschrieben?

Danke für eure Antworten.

Gruß, Gustl.

85702

Community-Antworten (2)

D
Dickkopf

04.03.2013 um 10:01 Uhr

Hallo Gustl, wenn der Arbeitgeber den Kurs fordert/anordnet ist es Arbeitszeit. Über die Freizeit darf der AG nicht verfügen. Wenn es Arbeitszeit ist, dann entsteht selbstverständlich auch Anspruch auf Gutschrift/ Vergütung. Möglicherweise sind selbst die Fahrtzeit und die Fahrtkosten vom Arbeitgeber zu tragen - viellleicht kann dazu aber jemand Anderes noch exaktere Auskunft geben. Gruß Dickkopf

P
pirat

04.03.2013 um 10:29 Uhr

Ihre Antwort