Erstellt am 03.03.2013 um 12:48 Uhr von Kölner
@BRhateineFrage
Muss nicht angegeben werden.
Hat Dich denn BR nicht gehört vor Ausspruch der Kündigung?
Auch ist die Zustimmung des BR zur Kündigung eigentlich im BetrVG gar nicht vorgesehen.
Wenn der BR einen Widerspruch formuliert hat, ist dieser Dir auszuhändigen.
Ansonsten: BR fragen.
Erstellt am 03.03.2013 um 13:59 Uhr von gironimo
Du kannst natürlich auch einfach den Betriebsrat fragen.
Ich teile die Hoffung von Kölner, dass der BR nicht zugestimmt hat sondern höchstens keinen Widerspruch formuliert hat.
Erstellt am 03.03.2013 um 16:00 Uhr von BRMtglNord
Kölner,
Ansonsten: BR fragen verstehe ich nicht, denn der Fragesteller ist nach den Nick doch ein BR.
Verstehe aber auch den Fragesteller nicht, denn eine solche Frage von einem BR?? Da frage ich mich wie will er sein Mandat wahrnehmen bei sochen Fragen.