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Zustimmung des BR bei einer Kündigung

B
BRhateineFrage
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

muss in einer KÜndigung angegeben werden, ob der BR gehört wurde? oder woher weiss ich als AN, dass der BR zugestimmt hat?!

1.07903

Community-Antworten (3)

K
Kölner

03.03.2013 um 13:48 Uhr

@BRhateineFrage Muss nicht angegeben werden. Hat Dich denn BR nicht gehört vor Ausspruch der Kündigung? Auch ist die Zustimmung des BR zur Kündigung eigentlich im BetrVG gar nicht vorgesehen. Wenn der BR einen Widerspruch formuliert hat, ist dieser Dir auszuhändigen.

Ansonsten: BR fragen.

G
gironimo

03.03.2013 um 14:59 Uhr

Du kannst natürlich auch einfach den Betriebsrat fragen.

Ich teile die Hoffung von Kölner, dass der BR nicht zugestimmt hat sondern höchstens keinen Widerspruch formuliert hat.

B
BRMtglNord

03.03.2013 um 17:00 Uhr

Kölner, Ansonsten: BR fragen verstehe ich nicht, denn der Fragesteller ist nach den Nick doch ein BR. Verstehe aber auch den Fragesteller nicht, denn eine solche Frage von einem BR?? Da frage ich mich wie will er sein Mandat wahrnehmen bei sochen Fragen.

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