Hallo, wir (28 Mitarbeiter) haben noch keinen BR, haben morgen, also Freitag, die erste Wahlversammlung im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren mit anschliessendem unverzüglichen Erlass des Wahlausschreibens.
Die Wahlhelfer-Software von WAF (Wahlhelfer 2010) errechnet in der Terminliste den Montag, 04.03.2013 als Termin für den "Ablauf der Frist gegen Einsprüche gegen die Wählerliste". Im BetrVG, § 14a ist auch die Rede von einer Einspruchsfrist von 3 Tagen seit Erlass des Wahlausschreibens; es ist nicht die Rede von 3 Arbeitstagen. Ist der Fristablauf am Montag, 04.03. somit korrekt, oder sind doch Arbeitstage anzusetzen?