Wählerliste und Wahlvorschläge: Bedeutung der Spalte "Beschäftigung im Betrieb"
Vorausgeschickt: Vereinfachtes Wahlverfahren, einstufig. Es gibt bei unserer Wahlvorbereitung (Wählerliste, Wahlvorschläge) bei der Spalte "Beschäftigung im Betrieb" Widersprüche. In der vom AG gemeldeten Wählerliste steht eine Bezeichnung, in den Wahlvorschlägen der Kollegen stehen z.T. andere Funktionsbezeichnungen. Es sieht so aus, dass die Funktionsbezeichnung in der Wählerliste nicht denen in den Arbeitsverträgen der Kollegen entspricht. Einsprüche gegen die Wählerliste hat jedoch keiner erhoben.
Inwieweit ist das für die Gültigkeit der Wahl relevant? Welche Bezeichnung muß auf der veröffentlichten Liste der Wahlvorschläge und auf dem Stimmzettel stehen?
Community-Antworten (1)
20.04.2010 um 08:34 Uhr
Moin,moin caramba! Die überwiegende Art der Beschäftigung im Betrieb muss erkennbar sein.Also statt"Anlagenbediener" kann da auch "Produktion" stehen.Es gibt keine Einsprüche-na dann:Wo kein Kläger,da kein Richter. Zwingend erforderlich ist aber die korrekte Übereinstimmung der Bezeichnung auf der Vorschlagsliste und dem Stimmzettel.Erfolgreiche Wahl!!!
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Angeben auf der Wählerliste Aushang
ÄlterHallo, ich möchte die Wählerliste etwas angepasster aushängen. Zu den Spalten: Nr. Vorname Nachname Abteilung / Funktion möchte ich die Spalten nicht wählbar nach § 14 II AÜG nicht wählb
betriebsratsarbeit im beschäftigungsverbot
ÄlterNubbel, "punktuell begriffsstutzig" werde ich immer da, wo Forenteilnehmer ihr eigenes Arbeitsrecht zusammenstricken, statt sich an den vorhandenen Paragraphen und Urteilen zu orientieren. Deshalb
Betriebsratswahl - Art der Beschäftigung - was ist da gemeint?
ÄlterHallo Kollegen!!!!! Dringend!!!!!! Wir haben im Wahlvorstand ein Proplem folgende Situation ist eingetreten!!!!!!! Auf einer Vorschlagsliste in der Spalte "Art der beschäftigung" ist der Bereich ge
Fristen (Wahlvorschläge, Ende Einreichnungsfrist)
ÄlterLieber Otto, besten Dank für die fundierte Antwort, habe es in diesem Sinne vermutet. Ich hätte noch eine abschließende Frage: Wahl nach § 14a Nr. 3 BetrVG, demnach lt. § 36 WO. Ich komme ni