Vorausgeschickt: Vereinfachtes Wahlverfahren, einstufig.
Es gibt bei unserer Wahlvorbereitung (Wählerliste, Wahlvorschläge) bei der Spalte "Beschäftigung im Betrieb" Widersprüche.
In der vom AG gemeldeten Wählerliste steht eine Bezeichnung, in den Wahlvorschlägen der Kollegen stehen z.T. andere Funktionsbezeichnungen. Es sieht so aus, dass die Funktionsbezeichnung in der Wählerliste nicht denen in den Arbeitsverträgen der Kollegen entspricht. Einsprüche gegen die Wählerliste hat jedoch keiner erhoben.

Inwieweit ist das für die Gültigkeit der Wahl relevant? Welche Bezeichnung muß auf der veröffentlichten Liste der Wahlvorschläge und auf dem Stimmzettel stehen?