Erstellt am 28.02.2013 um 15:59 Uhr von gironimo
Ich denke, der EBR-Vorsitzende wird wissen, welche Personen er für welchen Zweck einlädt.
Da hat der Arbeitgeber nicht dazwischenzufunken. Wenn der AG glaubt, er hätte einen Rechtsanspruch darauf, die Leute zurückzuhalten, möge er Ross und Reiter benennen.
Ansonsten würde ich den EBR-Vorsitzenden darüber informieren, dass Euch der AG hindern will.